Thema des Monats

Taxifahrt ohne Bierflasche

Thema des Monats Oktober

München hat es, Nürnberg hat es, viele Städte im Ruhrgebiet haben es. Seit einem Monat hat es nun auch Hamburg. Ein Alkoholverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. In allen? Nein, für das Taxi gibt es keine Regelung. Warum eigentlich?

Auch wenn es beispielsweise bei der Nutzung von Sonderspuren oder bei staatlichen Subventionen nicht den Eindruck erweckt: Das Taxi gilt als Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Und genau dort fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund bundesweite Alkoholverbote. Die Ursachen solcher Forderungen sind leicht nachvollziehbar, wenn man die Videos von Überwachungskameras gesehen hat, in denen alkoholisierte Jugendliche hemmungslos auf wehrlose Opfer einschlagen. Deutlich sichtbar wird dabei ein Gewaltpotenzial, das mit steigendem Promillegehalt potenziell zunimmt.

Wenn Verkehrsbetriebe auf solche Eskapaden mit einem Alkoholverbot reagieren, geht es ihnen nicht um den Schutz der Jugendlichen vor Alkohol. Den trinken sie dann eben woanders, wenn es ihnen während der 10-minütigen U-Bahn-Fahrt verboten ist.

Es geht vielmehr um den Schutz der anderen Fahrgäste vor Belästigungen. Und darum, dass diese sich in einem öffentlichen Verkehrsmittel wohl fühlen. Deshalb taucht das Taxi als Teil des ÖPNV bei dieser Diskussion auch nicht auf. Es gibt neben den alkoholisierten Jugendlichen keine anderen Fahrgäste. Der einzige, der sich dadurch belästigt fühlt, ist der Fahrer. Hat er Pech, könnte sich die aufgestaute Aggression unglücklicherweise in oder an seinem Taxi entladen. Bestenfalls nur in Form von Sachbeschädigung, schlimmstenfalls in Form von Körperverletzung an ihm selbst. Solche Konflikte müssen Taxifahrer Nacht für Nacht durchstehen, nur die ganz schlimmen Auswüchse tauchen sie im Polizeibericht oder gar in den Medien auf.

Warum also sollten nicht auch der Taxifahrer – und erst Recht die weiblichen Kolleginnen – durch ein Alkoholverbot geschützt werden? Es ist sicherlich richtig, dass jugendliche Schläger bereits betrunken einsteigen und sich nicht erst während der Fahrt betrinken. Somit könnte das Risiko eines gewalttätigen Übergriffs allenfalls reduziert werden, argumentieren die Skeptiker einer solchen Lösung. 

Mal davon abgesehen, dass selbst das ein erstrebenswertes Etappenziel sein könnte: Mit einem generellen Alkoholverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Taxis) geht es um etwas anderes: Es geht darum, klare Toleranzgrenzen aufzuzeigen. Die Botschaft mit solch einem Verbot lautet: „Die Party, lieber Fahrgast, findet dort statt, wo du gerade hinfährst oder herkommst. Das öffentliche Verkehrsmittel ist allerdings der Ort, an dem man aufeinander Rücksicht nimmt.“ Auf den Taxifahrer, der hinterher keine Lust hat, das verschüttete Bier von den Polstern zu wischen oder auch auf den nächsten Fahrgast, der in keiner Dunstglocke aus noch immer in der Luft hängendem Alkoholgeruch sitzen möchte.

All das sollte es einmal wert sein, auch über ein Alkoholverbot in Taxis nachzudenken. Wobei dazu gar nicht mal nach einem Verbotsgesetz gerufen werden muss. Es würde ja schon reichen, wenn die Genehmigungsbehörden überzeugt werden könnten, einen entsprechenden Passus in die Taxiordnungen aufzunehmen.

Dann wäre auch der Konflikt mit der gesetzlichen Beförderungspflicht umgangen. Wer mit einer offenen Bierflasche einsteigen will oder noch ein halb gefülltes Rum-Cola-Glas aus der Disko mitbringt, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das wäre bei Weitem keine Delle in der Dienstleistungspalette eines guten Taxifahrers. Es wäre die klare Markierung der oben angesprochenen Toleranzschwelle. Der Kunde ist König, aber der Taxifahrer muss sich nicht zum buckeligen Untertanen degradieren lassen.

Hinweis der Redaktion: Mit dieser Thematik beschäftigt sich auch die aktuelle Frage des Monats: Sollte es den Fahrgästen ähnlich wie in manchen Bussen und U-Bahnen auch in Taxis verboten werden, während der Fahrt Alkohol zu trinken? 

Stimmen Sie hier ab und teilen Sie uns auch Ihre persönliche Einschätzung mit.

(jh)
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