Thema des Monats

Mindestlohn führt zu mehr selbstfahrenden Taxiunternehmern

Thema des Monats Februar 2014

Beim „Glückstädter Kreis“ überlegten norddeutsche Taxiunternehmer, Zentralen- und Verbandsvertreter, wie sie trotz des Mindestlohns von 8,50 Euro bestehen könnten.

Schon ab Januar 2015 muss das mobile Gewerbe damit rechnen, seinen Fahrern einen Mindestlohn von 8,50 bezahlen zu müssen. Nach Gesprächen mit Vertretern der Regierungsparteien zeichnet sich keine Ausnahme für das Taxi- und Mietwagengewerbe mehr ab. Selbst eine Stufenlösung bis 2016 als Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di sei nicht sehr wahrscheinlich. Das berichtete Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), auf der Tagung des „Glückstädter Kreises“. Der informelle Kreis aus norddeutschen Taxiunternehmern sowie Vertretern von Taxizentralen und –verbänden hat sich am 7./8. Februar 2014 in Sieversen-Rosengarten bei Hamburg getroffen. Organisiert hatten das Treffen Thomas Lohse und Dirk Schütte, die Vorstände der Taxen-Union Hamburg Hansa e.V.

Da der Mindestlohn für angestellte Fahrer gilt und damit insbesondere Mehrwagenunternehmer trifft, rechnen viele Branchenvertreter damit, dass viele von denen aufgeben müssen. Stattdessen würden sich wohl verstärkt Fahrer als Ein-Wagen-Unternehmer selbständig machen – selbstfahrende Unternehmer hindert weiterhin niemand daran, sich selbst auszubeuten und für einen weitaus niedrigeren Stundenlohn zu fahren. Die Rede war von heute üblichen Stundenlöhnen angestellter Fahrer im Bereich von 6 bis 6,50 Euro, die in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern zum Teil noch unterschritten werden.

Wie Michael Müller berichtete, strebt der BZP an, die Tarife deutschlandweit möglichst zeitgleich so weit anzuheben, dass die 8,50 Euro in den Bereich des Möglichen kommen. Da die Tarife aber regional geregelt werden, könne man politisch nicht mehr tun, als mit Unterstützung der SPD und ihrer Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei Ländern und nachgeordneten Behörden um Verständnis zu werben. Parallel dazu soll den Kassen klargemacht werden, dass über erhöhte Tarife bei Krankenfahrten auch höhere Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge zurückfließen würden.

Selbstkritisch erkannten einige Gewerbevertreter, dass die Unternehmer wohl besser überlegen müssten, wann und wie sie ihre Fahrer einsetzen. Den heute hohen Anteil an Standzeiten und Leerkilometern auf dem Weg zum Kunden könne sich nach der Einführung des Mindestlohns niemand mehr leisten.

Beim zweiten Themenblock, dem Blick in die Zukunft, dachte der Gesprächskreis über die Mobilitätsbedürfnisse seiner Kunden nach. Man war sich einig, über moderne Technik junge Leute als Fahrgäste beispielsweise auch für Sammelfahrten zu gewinnen, um sie nicht in den Großstädten an den gut ausgebauten Öffentlichen Personennahverkehr zu verlieren. Gleichzeitig solle auch dem zunehmenden Anteil älterer Mitbürger Rechnung getragen werden. Hier sahen mehrere Gewerbevertreter gute Chancen, auf dem Land als Mobilitätspartner von Landkreisen und Gemeinden stärker ins Geschäft zu kommen.

Mit datenschutzrechtlichen Fragen schloss der Gedankenaustausch am Samstagvormittag. Welche Kunden- und Vermittlungsdaten Taxizentralen unter welchen genau definierten Umständen speichern dürfen und wie viel Macht die Datenschützer über sie haben, das sorgte bei vielen Zuhörern für Aha-Erlebnisse. Einen ausführlichen Bericht über die Tagung des „Glückstädter Kreises“ bringt taxi heute in der Ausgabe 3-4/2014, die am 2. April erscheint.

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