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Landgericht Frankfurt am Main: Einstweilige Verfügung soll UberPop stoppen

Thema des Monats September 2014

Wie erst am 2. September 2014 bekannt wurde, hat das Landgericht Frankfurt am Main am 25. August 2014 in einem Eilverfahren ohne mündliche Anhörung eine Einstweilige Verfügung gegen die in Amsterdam ansässige Uber B.V. erlassen. Sie verbietet es dem aus den USA stammenden Fahrdienst in ganz Deutschland, ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Fahrgäste über seine App Uber und/oder den Dienst UberPop zu befördern. Für jeden Fall der Zuwiderhandung wurde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro verhängt. Ersatzweise käme auch eine bis zu sechsmonatige Ordnunghaft in Frage, die am Direktor von Uber zu vollstrecken wäre.

Gegen Uber geklagt hatte die in Frankfurt am Main ansässige Genossenschaft Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG. Sie hat den Beschluss auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Laut dem Text wird es der Uber B.V. untersagt, „Beförderungswünsche von Fahrgästen über die technische Applikation Uber und/oder über die technische Applikation UberPop an Fahrer/Fahrerinnen zu vermitteln, soweit diese mit der Durchführung der Beförderungswünsche entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchführen würden, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn das Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt.“

Die Genossenschaft habe glaubhaft gemacht, dass Uber mittels seiner App Personenbeförderungen vermittelt habe, die von Personen und Fahrzeugen durchgeführt wurden, die nicht über eine Genehmigung gemäß PBefG verfügt hätten und bei denen das Gesamtentgelt der Beförderungsfahrt deren Betriebskosten überstiegen habe, heißt es in dem Beschluss weiter. Auch wenn Uber selbst keine Beförderungsleistungen erbringe, sei das Unternehmen als Teilnehmer an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen, zumal Uber an dem berechneten Fahrpreis beteiligt werde.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, erklärte in einer Pressemitteilung, Uber kassiere, ohne zu investieren, und übernehme keinerlei Verantwortung. Die Fahrer würden nicht kontrolliert, erhielten keine festen Löhne und seien nicht sozialversichert. Weil auch die Fahrzeuge für die Beförderung nicht zugelassen und dafür nicht versichert seien, verlören die Fahrgäste alle wichtigen Schutzmechanismen. Dem Staat entgingen alle Steuern.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) sieht durch den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main seine Rechtsauffassung bestätigt. Dass Beförderungsleistungen nicht ohne staatliche Genehmigung und nicht von Personal ohne Personenbeförderungsschein erbracht werden dürften, diene der Qualität und dem Schutz des Kunden, erklärte BZP-Präsident Michael Müller.

Der BZP fürchte keinesfalls neue Marktteilnehmer, denn Wettbewerb fördere im Interesse der Kunden die Qualität der Leistung. Wettbewerb könne aber nur funktionieren, wenn für alle Marktteilnehmer gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen gelten würden, ergänzte Müller.

Beifall erhielten die Frankfurter Richter auch aus Berlin, der Stadt, in der das erste Verfahren gegen Uber angestrengt worden war. Hermann Waldner, Geschäftsführer des App-Anbieters taxi.eu, wertete die Gerichtsentscheidung als Schritt in die richtige Richtung. Er begrüßte den fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer.

Laut der Frankfurter Genossenschaft kann Uber gegen den Beschluss Widerspruch einlegen, worauf dann eine mündliche Verhandlung stattfinden müsse, die mit einem Urteil ende. Bis zum Urteilsspruch sei die Einstweilige Verfügung gültig. Bis zum Start der Verhandlung könnten einige Monate vergehen.

Wie ein deutscher Sprecher des Fahrtenvermittlers bereits in den Fernseh-Nachrichten erklärte, will Uber seine Dienste trotz der Einstweiligen Verfügung in Deutschland weiter anbieten und Klage gegen den Beschluss erheben.

Der medienwirksame Auftritt von Uber dürfte damit noch um weitere Kapitel ergänzt werden. Inzwischen auch namhafte Tageszeitungen wie die Süddeutsche Zeitung festgestellt, dass das Unternehmen kein Startup-Unternehmen ist, das für Interessen der Verbraucher kämpft, sondern ein Konzern, hinter dem große Geldgeber mit knallharten Interessen stehen.

Unter der Rubrik „Presse“ auf www.taxi-deutschland.net ist der Beschluss des Landgerichts zu finden.
 

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