Thema des Monats

Kältemittel als Brandbeschleuniger

Thema des Monats Juni 2013

Seit Monaten wird über das richtige Kältemittel für den Einsatz in Pkw-Klimaanlagen gestritten. Das bisher verwendete ist zu umweltschädlich, sagt die EU. Das Neue ist im Falle eines Crashs zu gefährlich - sagt Daimler und umkurvt mit der neuen S-Klasse wie manch anderer Hersteller einfach die geltende EU-Richtlinie.

Zur Vorgeschichte des Streits: Das „alte“ Kältegas R134a schädigt - falls es in die Atmosphäre gelangt - die Umwelt 1.430-mal so stark wie Kohlendioxid. 2006 erließ daher das Europäische Parlament die Verordnung 842/2006, die strenge Vorgaben hinsichtlich des einzusetzenden Gases macht und als Alternative im Grunde nur noch das neue Kältemittel mit dem Namen R-1234yf übrig lässt. Seit dem 1. Januar 2013 müssen die Klimaanlagen aller neu typgeprüften Pkw mit dem neuen Gas ausgestattet werden.

Wir möchten uns an dieser Stelle allerdings nicht mit einer Beschreibung der beiden Substanzen aufhalten, das würde den Rahmen sprengen. Wer sich dafür interessiert, dem sei exemplarisch dieser Artikel ans Herz gelegt. Fakt ist: Es gibt diese EU-Verordnung. Und vermutlich hätte kaum jemand von ihr Notiz genommen, hätte Daimler nicht bei einem internen und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Crash-Test festgestellt, dass sich das neue Kältemittel R-1234yf leichter als bislang angenommen entflammen kann. Der Test hatte einen Frontalzusammenprall simuliert, bei dem der Schlauch einer Klimaanlage angerissen war. Das ausströmende Kältegas war auf den heißen Motor gelangt und dort in Brand geraten. Das Ganze wiederholte sich bei rund 50 weiteren Tests.

Aufgrund der neu gewonnenen Erkenntnisse und seiner hohen Sicherheitsmaßstäbe schloss Daimler bzw. Mercedes-Benz den Einsatz des neuen Kältemittels R-1234yf aus und kündigte an, seine Fahrzeuge weiterhin mit dem bewährten und sicheren Kältemittel R134a auszustatten. Diesem Beispiel sind inzwischen zahlreiche andere Autobauer gefolgt.

Ein klarer Verstoß gegen die EU-Verordnung, was eigentlich dazu führen müsste, dass neue Fahrzeugmodelle mit R134a keine Typgenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt mehr bekommen dürften. Um ein solches Desaster zu vermeiden, setzt Mercedes-Benz wie andere Hersteller (u.a. Volkswagen) auf einen Trick: Es werden keine neuen Typprüfungen beim KBA mehr eingereicht, sondern neu erscheinende Modelle schlichtweg als Erweiterung vorangegangener Baureihen deklariert. Jüngst geschehen bei der neuen S-Klasse. Während es sich bei der Luxuslimousine faktisch um ein komplett neu entwickeltes Modell mit geändertem Design, modifizierten Abmessungen und zahlreichen technologischen Innovationen handelt, wird die neue S-Klasse auf dem Papier als sogenannte Erweiterung der Vorgängergeneration deklariert.

Ein Vorgehen, das Umweltschützer auf die Palme bringt. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert den Gesetzgeber gemeinsam mit dem ökologischen Verkehrsclub VCD energisch dazu auf, die Missachtung der entsprechenden Richtlinie zum inzwischen verbotenen Kältemittel R134a mit Strafzahlungen zu ahnden. „Dass die Behörden diese Praxis tolerieren und ganz klar neue Fahrzeugtypen als 'alte Fahrzeugtypen' durchwinken, ist ein Skandal", kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Wie geht es also weiter mit dem umstrittenen Kältemittel R-1234yf? Zunächst einmal soll die Frage geklärt werden, ob es sich bei der Brandgefahr nach Unfällen, die Mercedes-Benz festgestellt hat, um markenspezifische Fälle oder ein allgemeines Risiko handelt. Opel z.B. hatte gemeinsam mit TÜV Rheinland mehrfach einen Opel Mokka mit dem R1234yf gecrasht und das Mittel für sicher befunden. Das Kraftfahrtbundesamt hat sich der Thematik nun selbst angenommen und lässt das Gefahrenpotenzial des Gases von einem Prüfinstitut in eigenen Testreihen bewerten. Mit einem Ergebnis wird im Sommer dieses Jahres gerechnet.

Sollte hier ebenfalls die Gefährlichkeit von R1234yf festgestellt werden, müssen Alternativen her. Die deutschen Fahrzeughersteller Mercedes, VW und BMW sind unterdessen in die Offensive gegangen und wollen künftig Kohlendioxid (CO2) als Kältemittel verwenden. Allerdings wäre die Entwicklung von CO2-Klimaanlagen wohl sehr aufwendig. An einen Großserieneinsatz ist deshalb laut Thomas Merker, Ressortleiter der Mercedes-Benz Pkw-Entwicklung, vor 2016 nicht zu denken.

Hinweis der Redaktion: Was denken Sie zu dieser Thematik? Verstößt Mercedes zurecht gegen eine gültige EU-Verordnung? Antworten Sie auf diese Frage bei unserer Frage des Monats Juni 2013.

(jh)
Dieser Block ist defekt oder fehlt. Eventuell fehlt Inhalt oder das ursprüngliche Modul muss aktiviert werden.