Thema des Monats

Das ändert sich 2012

Thema des Monats Januar

In vier Themenblöcken informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen des kommenden Jahres. Lesen Sie, was sich 2012 rund ums Auto, bei der Sozialversicherung, der Steuer und der Altersvorsorge ändert.

Rund ums Auto:

Partikelfilter-Förderung: Zum 1. Januar wurde der staatliche Zuschuss für die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit einem Partikelfilter wieder eingeführt. Die Förderung war Ende 2010 ausgelaufen. Eine rückwirkende Beantragung des Zuschusses für im Jahr 2011 erfolgte Nachrüstungen ist leider nicht möglich. Taxiunternehmer, die noch einen „filterlosen“ Diesel im Fuhrpark haben, sollten jedoch schnell handeln. Denn die für die Förderung freigegebenen 30 Millionen Euro reichen für etwa 90.000 Nachrüstungen. Zudem gibt es den vollen Zuschuss in Höhe von 330 Euro nur im kommenden Jahr, 2013 soll die Förderung auf 260 Euro reduziert werden. Der Barzuschuss kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Kfz-Versicherung: Bis zu 220 Euro pro Jahr müssen Verbraucher nach Angaben des unabhängigen Vergleichsportals Check24 im ungünstigsten Fall mehr bezahlen, wenn ihr Fahrzeug von der diesjährigen Neuordnung der Regional- und Typklassen betroffen ist. Die Klassen spiegeln die Schadenentwicklung einer Region und eines Fahrzeugtyps wider und berücksichtigen dabei u.a. die Unfallhäufigkeit und die Höhe der entstandenen Schäden. Die Einstufung beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie und wird jedes Jahr für die rund 22.000 Pkw-Modelle überprüft. In der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft 32 Prozent aller Fahrzeuge 2012 eine neue Typklasse, in der Vollkaskoversicherung 38 Prozent. In der Teilkaskoversicherung werden 34 Prozent aller Fahrzeuge umgestuft. Im ungünstigsten Fall muss mit einer Verschlechterung um fünf Stufen gerechnet werden.

Umweltzonen: Die Umweltzonen von Frankfurt am Main, Stuttgart, Osnabrück und Krefeld dürfen seit dem 1. Januar 2012 nur noch von Autos befahren werden, die eine grüne Umweltplakette erhalten haben. In Berlin, Bremen, Hannover und Leipzig gilt diese Regelung bereits. Im Oktober 2012 folgt dann auch München. Darüber hinaus gilt seit dem 1. Januar 2012 in Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Tübingen, Ulm  und Neu-Ulm die Umweltstufe 2. Das bedeutet: In die markierten Bereiche dürfen nur noch Fahrzeuge einfahren, die eine gelbe oder grüne Plakette an der Windschutzscheibe haben. Gleiches gilt für die zum Jahresbeginn geschaffenen neuen Umweltzonen in Hagen, Heidenheim, der Region Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg, Schramberg sowie Urbach.

Hauptuntersuchung: Wer zu spät zur Hauptuntersuchung vorfährt, erhält (voraussichtlich ab April) eine Plakette mit der kompletten Laufzeit von 24 Monaten (bzw. 12 Monaten bei Taxis und Mietwagen). Bisher wurde die Verspätung abgezogen. Wer jedoch mehr als zwei Monate zu spät zur HU vorfährt, muss mit einer „Ergänzungsuntersuchung“ und 20 Prozent höheren Kosten rechnen. Ebenfalls ab April soll der Prüfbericht bei der Hauptuntersuchung um einiges detaillierter ausfallen. Zudem müssen Prüfer eine kurze Probefahrt machen, um feststellen zu können, ob die Fahrerassistenzsysteme funktionieren. Die HU dürfte damit länger dauern und könnte auch teurer werden. Die Testfahrt-Regelung betrifft allerdings nur Fahrzeuge, die ab dem 1. April 2012 neu zugelassen werden.

Wechselkennzeichen:
Nach langem Hin und Her  kommt das sogenannte Wechselkennzeichen nun Mitte 2012. Damit soll es möglich sein, zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild zuzulassen. Voraussetzung ist, dass beide Autos in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und die Halter jeweils Schilder gleicher Abmessungen verwenden können. Taxiunternehmer haben aber offenbar Pech gehabt: Nach Angaben der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) soll die Möglichkeit des Wechselkennzeichens dem gewerblichen Güter- und Personenverkehr nicht zur Verfügung stehen!

Verkehrssünderkartei: Das Flensburger Zentralregister beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) soll 2012 grundlegend reformiert und der Abbau von Punkten unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert werden. So könnten Autofahrer beispielsweise automatisch nach drei Jahren ihre Punkte verlieren, selbst wenn sie innerhalb der Frist nochmals erwischt werden. Ein fertiges Konzept zur Reform wurde allerdings noch nicht vorgelegt.

Reifen: Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label gekennzeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält. Außerdem müssen ab dem gleichen Datum alle neuen Pkw über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.

Bußgelder im Ausland: Durch die Umsetzung des entsprechenden Rahmenbeschlusses in den letzten vier noch fehlenden Ländern Italien, Irland, Griechenland und Belgien wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern flächendeckend.


Sozialversicherung:

Rentenversicherung: Mit dem Jahreswechsel sinken die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent.

Pflegeversicherung: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,1 Prozentpunkte, allerdings erst 2013.

Krankenversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung ist 2012 keine Anhebung des einheitlichen Beitragssatzes geplant. Möglich ist jedoch, dass einzelne Kassen Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erheben. Prekärer wird die Lage bei der privaten Krankenversicherung: Hier müssen Versicherte 2012 teils mit massiven Beitragserhöhungen um bis zu 40 Prozent rechnen. Gründe sind neben dem demografischen Wandel der Gesellschaft vor allem die Auswirkungen der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte sowie die erhöhte Versicherungspflichtgrenze. Sie bestimmt, welches regelmäßige Einkommen ein Arbeitnehmer mindestens haben muss, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. 2012 wird die Grenze von 49.500 auf 50.850 Euro brutto jährlich angehoben, was letztlich weniger Versicherte und geringere Einnahmen für die privaten Versicherer zur Folge haben wird. Hier finden Sie eine Übersicht, in welcher Höhe die einzelnen Gesellschaften nach derzeitigem Stand ihre Tarife anheben.

Geringfügige Beschäftigung: Die Bundesregierung plant eine Anhebung der monatlichen Verdienstgrenze um 50 Euro auf 450 Euro bei Minijobbern und eine Ausdehnung der sogenannten Gleitzone mit vergünstigten Abgaben bis zu einem monatlichen Maximaleinkommen von 850 Euro. Angekündigt wurde auch eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Bisher sind 400-Euro-Kräfte prinzipiell davon befreit, sie können die Pflicht-Abgabe ihres Arbeitgebers zur Rentenversicherung von 15% aber freiwillig aus eigener Tasche auf 19,9% aufstocken, um ihre Tätigkeit als vollwertige Beitragszeit angerechnet zu bekommen und um Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente und die Riester-Förderung zu erwerben. Diese Verhältnisse sollen nun umgekehrt werden, Minijobber sind demnach künftig generell rentenversicherungspflichtig, dann mit einem Eigenanteil von 4,6%, da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 2012 auf 19,6% sinkt. Eine Befreiung soll nur noch auf Antrag möglich sein. Die Reform der geringfügigen Beschäftigung könnte nach bisherigen Schätzungen zum 1. April oder 1. Juli 2012 in Kraft treten.

Steuer:

Lohnsteuer: Die elektronische Lohnsteuerkarte soll erst 2013 und damit ein Jahr später als geplant eingeführt werden. Als Grund für die Verspätung wurden EDV-Probleme genannt. Komplett eingestellt wurde bereits zum 3. Dezember 2011 das „ELENA“-Verfahren, mit dem Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet wurden, monatlich die Entgeltdaten von Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Begründung: Der für das Verfahren notwendige datenschutzrechtliche Sicherheitsstandard bei der elektronischen Signatur sei „in absehbarer Zeit nicht flächendeckend“ zu erreichen. In der Praxis bedeutet das: Ab sofort sind Arbeitgeber von der elektronischen Meldepflicht zum ELENA-Verfahren befreit. Es werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten gelöscht. Wenn Unternehmen trotzdem noch Daten senden, werden sie eine automatisierte Fehlermeldung erhalten, die dann aber keine Reaktion seitens der Betriebe mehr erfordert.

Werbungskosten: Der Arbeitnehmerpauschbetrag klettert von 920 auf 1.000 Euro. Die Änderung gilt bereits rückwirkend für das Jahr 2011.

Sonderausgaben: Für Eltern ergeben sich 2012 Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Betreuungskosten für ihre Sprösslinge. Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Behinderung. Wer Kinderbetreuungskosten hat, kann diese künftig steuerlich geltend machen, sofern er sie belegen kann. Als Sonderausgabe absetzbar sind 2/3 der Aufwendungen für Kinder bis 14 Jahre, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Weitere Änderung bei den Sonderausgaben: Ab 2012 sind für Selbstständige mit „Rürup-Rente“ 74 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Verheiratete genießen den doppelten Steuerbonus.

Kindergeld: Mit den neuen Jahr wird die Einkommensprüfung für in Ausbildung befindliche Kinder ab 18 Jahren abgeschafft. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden, werden dann unabhängig von der Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind berücksichtigt. Folge: Eltern erhalten künftig ohne Einschränkung Kindergeld und Kinderfreibeträge. Befindet sich der Nachwuchs in einer Zweitausbildung, entfallen Kindergeld und Kinderfreibeträge nur dann, wenn das Kind parallel zur Ausbildung einen Nebenjob mit mehr als 20 Wochenstunden ausübt.

Arbeitslosengeld II: Seit dem 1.  Januar erhalten Bezieher von ALG II mehr Geld. Für Ledige und Alleinerziehende steigt die monatliche Leistung von 364 auf 374 Euro, Ehegatten bekommen statt 328 künftig 337 Euro. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bleiben die Sätze gleich, lediglich Kleinkinder bis sechs Jahre bekommen statt 215 künftig 219 Euro monatlich. Die Zuverdienstgrenzen bleiben bestehen: Um 100 Euro pro Monat kann das ALG II ohne Abzüge zum Beispiel durch Taxifahren aufgebessert werden. Von jedem weiteren hinzuverdienten Euro bis zur Grenze von 1.000 Euro bleiben nur noch 20 Cent übrig.


Altersvorsorge:


Rentenalter: 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Die Übergangsphase dauert insgesamt 18 Jahre. Zunächst verzögert sich der Rentenstart um einen Monat je Geburtsjahrgang, später um zwei Monate. Das bedeutet: Der Jahrgang 1947 erreicht mit 65 Jahren + 1 Monat das Rentenalter, ein Jahr später erreicht der Jahrgang 1948 mit 65 Jahren + 2 Monaten die Regelaltersgrenze und so weiter. Nur wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag in den Ruhestand gehen.

Sinkender Garantiezins: Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt von 2,25% auf 1,75%. Dies betrifft alle nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossenen Kapital-Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Riester-Renten, Berufsunfähigkeitsverträge sowie die betriebliche Altersversorgung. Für alle vor dem Jahreswechsel abgeschlossenen Policen gilt der höhere Garantiezins weiter.

Spätere Auszahlung: Für Riester- und Rürup-Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, gilt als frühester Auszahlungsbeginn das 62. Lebensjahr. Für davor geschlossene Policen bleibt es beim 60. Lebensjahr. Die betriebliche Altersversorgung für neue Verträge ab 2012 wird ab dem 61. Lebensjahr gezahlt. Für alle älteren Verträge bleibt es bei 59 Jahren. Für Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, die nach dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, gilt: Bei Kapitalauszahlung müssen Anleger mindestens 62 Jahre alt sein (bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren), um in den Genuss steuerlicher Begünstigungen zu kommen. Bei älteren Verträgen liegt die Altersgrenze bei 60 Jahren.

Geschlechtliche Gleichstellung: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Lebensversicherungen ihre Tarife künftig so berechnen, dass Frauen und Männer unter gleichen Voraussetzungen den gleichen Beitrag zahlen (sogenannte Unisex-Tarife). Dadurch können die Beiträge für Männer ansteigen, denn sie zahlten bislang aufgrund der geringeren Lebenserwartung weniger als Frauen. Versicherungsgesellschaften müssen das Urteil bis Ende 2012 umsetzen.

Riester-Rente: Mit dem Jahreswechsel muss jeder Riester-Sparer einen Mindest-Eigenbeitrag in Höhe von 60 Euro jährlich leisten. Wer unter dieser Grenze liegt, erhält keinen staatlichen Zuschuss mehr. Ehegattenverträge, auf die lediglich die staatlichen Zulagen fließen, sind künftig nicht mehr möglich - ab Januar müssen auch die „mittelbar Zulagenberechtigten“ einen Eigenanteil leisten.

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei fließt ein Teil des Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2012 steigt die Bezugsgröße auf 67.200 Euro, damit bleiben Einzahlungen von bis zu 2.688 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.
 

(sk)
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