Mydriver muss Unterschied zum Taxi zeigen

Der Mietwagen-Ableger des Autovermieters Sixt darf nicht platt mit dem Begriff „Taxi“ werben.
Dietmar Fund

Wenn der Mietwagendienst Mydriver von Sixt bei Google Anzeigen unter dem Suchbegriff „Taxi“ schaltet, muss er darauf hinweisen, dass er keinen Taxiverkehr anbietet. Das hat das Landgericht Berlin am 4. November 2014 in einem Verfahren mit dem Aktenzeichen 15 O 290/14 entschieden, auf das die Taxi-Vereinigung Frankfurt mit einer Pressemitteilung vom 28. November 2014 hinweist.

Das Urteil hat Hans-Peter Kratz erstritten, der als erster Vorsitzender der Taxivereinigung Frankfurt gegen eine Werbekampagne des Mietwagen-Ablegers des Autovermieters Sixt vorgegangen war. Falls sich Mydriver nicht an das Urteil hält, will die Taxivereinigung Frankfurt die Festsetzung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft beantragen.

Im Sommer hatte das Landgericht München I Mydriver übrigens gestattet, sich in seiner Werbung als „Taxi-Alternative“ zu bezeichnen.
 

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