Wenn der Schornstein aufs Auto fällt…

Wenn während eines schweren Sturms Teile eines Schornsteins auf ein parkendes Auto fallen, dann muss in der Regel der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen.
Redaktion (allg.)
Ihm kann mangelhafte Wartung oder ein Baufehler unterstellt werden, urteilte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, geschah das Malheur, als der Orkan "Kyrill" über Deutschland wütete. Das betroffene Fahrzeug stand direkt vor der Mietwohnung seines Besitzers unter einer Laterne vor dem Haus. Am nächsten Morgen war die Windschutzscheibe des Fahrzeugs eingeschlagen. Und auf dem Dach des Wagens und der verbeulten Motorhaube lagen neben Steinresten diverse Metallteile. Sie erwiesen sich als die Halterungen, die zuvor auf dem Dach angebracht waren, um dem Schornsteinfeger das Kehren des Schornsteins zu ermöglichen. Trotzdem weigerte sich der Hausbesitzer, die knapp 3.000 Euro teure Autoreparatur zu bezahlen. Schließlich sei der Jahrhundert-Sturm in jener Nacht ein außergewöhnliches Naturereignis gewesen. Damit habe ein Ausnahmezustand geherrscht, für den niemand auf Erden verantwortlich zu machen sei. Dem widersprach das Gericht. Weil ein Hausbesitzer auch ungewöhnliche Stürme in seine Betrachtung einbeziehen und im Rahmen der ihn treffenden Verkehrssicherungspflicht entsprechende Vorsorge für die Festigkeit des Gebäudes und der Gebäudeteile treffen muss, gelte dies nach praktizierter Rechtsprechung bis zu Windstärken von 12 Beaufort auf der auf 17 Stufen erweiterten Windstärkenskala. Höhere Werte aber wurden vom Deutschen Wetterdienst auch in der betreffenden Nacht am Schadensort nicht gemessen. Foto: SV SparkassenVersicherung
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