Private VW-Pkw müssen bald seltener zur Wartung

Wegen der unveränderten Laufleistungsvorgaben betrifft die kommende Umstellung der Wartung Taxi- und Mietwagenunternehmer nur über die vereinheitlichten Inhalte der Wartungsarbeiten.

Taxi-Kunden müssen so oft wie bisher zur Wartung fahren, weil die weiterhin alle 30.000 Kilometer fällig ist. (Foto: Dietmar Fund)
Taxi-Kunden müssen so oft wie bisher zur Wartung fahren, weil die weiterhin alle 30.000 Kilometer fällig ist. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Mit dem Erscheinen des Golf VIII beginnt Volkswagen für seine Pkw-Modelle die Umstellung auf ein neues Wartungssystem, das nur noch alle 24 Monate eine „Standardinspektion“ vorsieht. Sie ersetzt die bisher alle 12 Monate fälligen „kleinen“ und „großen“ Inspektionen. Damit sollen die Inhalte der Wartung vereinheitlicht werden, was auch bei Taxi- und Mietwagenunternehmern für mehr Transparenz sorgen könnte. Nach dem Golf VIII sollen im Laufe des Jahres 2020 alle anderen Modelle bei Modellpflegen, Modelljahreswechseln und Modellwechseln auf das neue System umgestellt werden.

Da die Laufleistungsstufen von 30.000 Kilometern unverändert bleiben, ist die Verdoppelung der Zeitintervalle für die mobile Branche irrelevant. Sie erreicht ja bedeutend höhere Laufleistungen pro Jahr.

Interessant für Taxi- und Mietwagenunternehmer dürfte werden, welches Wartungskonzept für die Modelle der neuen Elektro-Baureihen gelten wird. Noch hat Volkswagen dazu noch nichts verlauten lassen. Darüber sollen die Kunden aber vor der Markteinführung informiert werden.

Bislang haben die Hersteller batterieelektrisch angetriebener Fahrzeuge immer ihre hohen Anschaffungskosten mit Einsparungen bei den Betriebskosten gegengerechnet – eine Rechnung, die für Elektro-Pioniere unter Taxi- und Mietwagenunternehmern selbst beim sehr teuren Tesla Model S aufgegangen ist. Dessen Hersteller allerdings wundert sich darüber, dass Taxikunden von sich aus nach Wartungen fragen, was man sich bei Volkswagen kaum vorstellen kann.

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