Von diesem Kuchen kriegt auch das Taxigewerbe ab

In unserer Februar-Ausgabe haben wir am Beispiel der Bambi-Verleihung in Offenburg darüber berichtet, wie dem Taxigewerbe durch die bei Veranstaltungen eingesetzten „VIP-Shuttles“ Fahrten verloren gehen, obwohl diese nicht unter die Freistellungsverordnung fallen. Dass es auch ganz anders geht, demonstriert ein Veranstalter an diesem Wochenende im gerade einmal 40 Kilometer entfernten Iffezheim vorbildlich.
Redaktion (allg.)
Auf der dortigen Galopprennbahn veranstaltet der Fachgroßhandel für Bäcker und Konditoren BÄKO am kommenden Wochenende seine diesjährige Frühlingsmesse und verbindet mit der Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Taxi Ortenau auch gleich eine Promotion-Aktion für das badische Taxigewerbe. Dabei werden von BÄKO Mittelbaden insgesamt rund 700 Taxigutscheine im Wert von jeweils fünf Euro an die geladenen VIP-Gäste ausgegeben. Die teilnehmenden Taxiunternehmer müssen diese fünf Euro zwar aus eigener Tasche bezahlen, bekommen für diesen vergleichsweise kleinen Obolus aber auch einen Gegenwert: Sie werden nicht nur auf der Rückseite der Gutscheine aufgeführt, sondern dürfen sich zudem während der dreitägigen Messe in einem eigens dafür zur Verfügung gestellten Taxi-Infostand präsentieren. Auch eine Fahrzeugpräsentation ist vorgesehen. Natürlich möchte der Veranstalter damit vorrangig seinen Messegästen etwas bieten, aber auch die örtlichen Taxiunternehmer können von der Aktion profitieren. Es geht also auch anders!
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