Dread-Disease-Versicherung kann für Taxler sinnvoll sein

Mit einer solchen Police könnten Taxi- und Mietwagenunternehmer sich und ihren Betrieb gegen eine plötzliche Krankheit absichern, meinen eine Versicherung und eine Maklerin.

Wenn ein Taxiunternehmer nach schwerer Erkrankung im Rollstuhl sitzt, kann ihm die Einmalzahlung einer Dread-Disease-Versicherung helfen. (Foto: Nürnberger Versicherung)
Wenn ein Taxiunternehmer nach schwerer Erkrankung im Rollstuhl sitzt, kann ihm die Einmalzahlung einer Dread-Disease-Versicherung helfen. (Foto: Nürnberger Versicherung)
Dietmar Fund

Eine so genannte Dread-Disease-Versicherung sichert mit einer Einmalzahlung die Folgen einer plötzlich aufgetretenen schweren Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt oder Nierenversagen ab. Damit könnte sie für Selbständige und Freiberufler, die keine oder nur eine sehr teure Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung bekommen, eine sinnvolle Alternative sein. Das schreibt die Nürnberger Versicherung.

Ihr „ErnstfallSchutz“ sichert 50 schwere Erkrankungen ab. Eine Unterscheidung nach Berufsgruppen kennt er nicht. Bei der Diagnose einer versicherten Erkrankung bekomme der Kunde eine Einmalzahlung zur freien Verfügung, mit dem beispielsweise ein Unternehmer seinen Betrieb erst einmal am Laufen halten könne, schreibt die Versicherung. Da eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente bezahle, könne diese „Dread-Disease-Versicherung“ eine sinnvolle Ergänzung zu einer solchen Absicherung sein.

„Eine Dread-Disease-Versicherung kann sinnvoll sein, wenn man Krankheiten des Geschäftsführers absichern möchte“, erklärte dazu auf Anfrage von taxi heute die in der Taxi-Branche bekannte Versicherungsmaklerin Marion Sombrutzki. „Wenn er zum Beispiel einen Herzinfarkt hatte und neun Monate kürzertreten muss, kann er mit dem Kapital eine Ersatzperson einstellen. Auch Reha-Maßnahmen, die die Krankenkasse nicht bezahlt, könnten so finanziert werden.“

Bei Anfragen nach solchen Absicherungen prüfe sie immer zuerst die gesamte finanzielle Struktur der Firma, um die zu versichernden Werte korrekt zu ermitteln. Berufsunfähigkeitsversicherungen halte sie für Taxiunternehmer für sinnlos, weil der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Umstrukturierung der Firma verlangen könne.

„Für Taxiunternehmer halten wir deshalb die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder bei wenig Kapital die Grundfähigkeitsversicherung für sinnvoller“, schreibt die Maklerin. Letztere bezahle, wenn eine Grundfähigkeit wie Sehen oder Hören verloren gegangen sei.

Bei Personenversicherungen rät Sombrutzki dazu, vor der Vertragsunterzeichnung die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Sie als Maklerin prüfe zudem immer die Klagequote der Versicherer.

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