Ladekabel und Powerbank darf man in die Hand nehmen

Wer sein Handy mit dem Ladekabel und einer Powerbank verbindet, darf deshalb nicht wegen eines Verstoßes gegen das sogenannte Handyverbot belangt werden.

Wer wie hier im Kia e-Soul eine induktive Ladeschale im Taxi hat, braucht erst gar keine Powerbank an sein Smartphone anzuschließen und kann die Hände am Lenkrad halten. (Foto: Kia)
Wer wie hier im Kia e-Soul eine induktive Ladeschale im Taxi hat, braucht erst gar keine Powerbank an sein Smartphone anzuschließen und kann die Hände am Lenkrad halten. (Foto: Kia)
Dietmar Fund

Eine Powerbank zum Aufladen und ein Handy-Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne des Paragrafen 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung. Weil sei kein Display hätten, gehe von ihrer Benutzung während der Fahrt nicht zwangsläufig eine mit Smartphones oder Tablet-PC vergleichbare Ablenkungswirkung einher. Daher dürfe sie der Fahrer in die Hand nehmen, um den Abbruch eines über die Freisprecheinrichtung geführten Telefonats zu verhindern. So hat der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 4 RBS 92/19, OLG Hamm trägt.

Wie das Gericht schreibt, könne es zwar auch beim Verbinden eines Handys mit einer Powerbank zu einer Ablenkung kommen, weil der Fahrer nicht mehr beide Hände am Lenkrad habe. Wie stark die Ablenkung sei, richte sich aber maßgeblich nach der Dauer des Vorgangs und der Position der Einzelteile. Daher sei diese Nutzung nicht grundsätzlich unzulässig, sondern sei am Vorsicht- und Rücksichtnahmegebot des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung zu messen.

Logobanner Liste (Views)