Grün schützt nicht vor der Straßenbahn

Auch wer als Linksabbieger Grün hat, muss auf eine in der gleichen Richtung fahrende Straßenbahn achten, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Wenn man neben einer Straßenbahn abbiegen möchte, sollte man ihr ungeachtet der Grün zeigenden eigenen Ampel immer die Vorfahrt gewähren. (Foto: VVS)
Wenn man neben einer Straßenbahn abbiegen möchte, sollte man ihr ungeachtet der Grün zeigenden eigenen Ampel immer die Vorfahrt gewähren. (Foto: VVS)
Dietmar Fund

Wenn ein Autofahrer, für dessen Fahrspur Grün gilt, beim Abbiegen über die Straßenbahngleise mit einer Straßenbahn kollidiert, ist er alleine für den Unfall verantwortlich. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall mit dem Aktenzeichen 7 U 36/17 entschieden, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer nach links über zwei Straßenbahngleise hinweg eine Kehrtwende machen wollen. Er hatte zwar Grün, doch als er eine entgegenkommende Straßenbahn passieren ließ, prallte eine in der gleichen Richtung wie er fahrende Bahn von hinten auf sein Auto. Sie hatte ebenfalls Grün.

Das Oberlandesgericht entschied, dass das Verkehrsunternehmen nicht auf eine andere Ampelschaltung hätte hinwirken müssen. Dass sowohl die Bahn als auch der Straßenverkehr Grün hätten, sei rechtlich zulässig. In einem solchen Fall greife die in der Straßenverkehrsordnung geregelte Vorrangstellung von Schienen- vor Straßenfahrzeugen. Der Fahrer hätte deshalb die in seiner Richtung fahrende Bahn passieren lassen müssen.

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