Verkehrsrechtschutz mit Selbstbeteiligung

Verkehrsrechtschutzversicherungen im Taxigewerbe wiesen in den letzten Jahren einen schlechten Schadensverlauf auf. Oftmals waren es so genannte kleinere Streitigkeiten im Bußgeldverfahren, welche die Risikokalkulation in die Höhe steigen ließen.
Redaktion (allg.)
Daher sind alle namhaften Rechtsschutzversicherer inzwischen dazu übergegangen, bei der Verkehrsrechtsschutz im Taxigewerbe eine Selbstbeteiligung einzuführen. Die Versicherer hoffen so, die Schadensquote wieder einzudämmen und die Versicherungsprämien stabil halten zu können, teilte der Taxiversicherungsspezialist Ballnath GmbH mit. Laut Aussage ihres Geschäftsführers Stefan Ballnath seien auch sie gezwungen gewesen, eine Selbstbeteiligung einzuführen, konnten dadurch aber die Beiträge konstant halten.
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