Wegen Notbremsungen heißt es Abstand halten

Wenn ein Notbremsassistent auf der Autobahn plötzlich bremst, kann Auffahrende eine Mitschuld treffen.

Wenn ein Notbremsassistent irrtümlich ein Hindernis erkennt und dann bremst, trägt der Fahrer mindestens eine Mitschuld, wenn jemand daraufhin auffährt. (Foto: Renault)
Wenn ein Notbremsassistent irrtümlich ein Hindernis erkennt und dann bremst, trägt der Fahrer mindestens eine Mitschuld, wenn jemand daraufhin auffährt. (Foto: Renault)
Dietmar Fund

Immer mehr Pkw, Transporter und größere Nutzfahrzeuge sind heute serienmäßig oder optional mit einem Notbrems-Assistenten ausgestattet, der den Fahrer vor fahrenden oder stehenden Hindernissen warnen und selbsttätig bremsen soll, wenn der die Warnungen ignoriert. Wenn das System grundlos abbremst und ein nachfolgendes Fahrzeug deshalb auffährt, kommt dem Fahrer des grundlos abbremsenden Fahrzeugs eine Schuld zu. Sobald der Auffahrende aber seinen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, muss er einen großen Teil der Schuld tragen. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 9. März 2021 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 23 U 120/20 getroffen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem verhandelten Fall fuhr eine Autofahrern auf eine Autobahn, als ihr Notbrems-Assistent plötzlich auslöste. Deshalb fuhr ein Lkw-Fahrer auf sie auf, von dem die Autofahrerin Schadenersatz verlangte. Laut einem Gutachter hatte der Lkw den bei der gefahrenen Geschwindigkeit erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 Metern um 30 Prozent unterschritten. Daraufhin sollte laut dem Landgericht der Auffahrende ein Drittel des Schadens tragen. Dagegen legte die Dame Berufung ein.

Sie hatte damit Erfolg, denn das OLG sprach ihr nunmehr zwei Drittel des Schadens zu. Es begründet diese Erhöhung damit, dass die „unbegründete und erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands“ auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sei. Die Klägerin wiederum müsse sich vorwerfen lassen, dass ihr Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund auf freier Strecke plötzlich abbremste.

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