Vieh treibende Landwirte müssen auf Parkende Rücksicht nehmen

Wenn ein Landwirt an einer Engstelle Kühe an einem falsch parkenden Auto vorbeitreibt, muss er eine Delle im Blech bezahlen.

Landwirte sollten ihre Kühe an Engstellen besser nicht an einem Auto vorbeitreiben, hat das Landgericht Koblenz geurteilt. (Foto: Dietmar Fund)
Landwirte sollten ihre Kühe an Engstellen besser nicht an einem Auto vorbeitreiben, hat das Landgericht Koblenz geurteilt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wer als Landwirt seine Kühe von einer Weide zur anderen treiben möchte und dazu an einer Engstelle ein parkendes Auto passieren muss, sollte besser ein paar Minuten warten, bis der Autofahrer kommt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 9. Oktober 2020, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. Es trägt das Aktenzeichen 13 S 45/19.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug an einer Baustelle auf einer Kiesfläche neben der verengten Fahrbahn abgestellt und einem Zeugen gesagt, er komme in zehn Minuten wieder. Der Landwirt hatte seine Kühe an der Engstelle vorbei auf eine gegenüberliegende Weide getrieben und sich schützend neben das Auto gestellt. Wie der Zeuge beobachtete, wackelte das Fahrzeug und bekam trotzdem eine Delle an der hinteren Türe ab, für die der Landwirt nicht aufkommen wollte. Er machte geltend, das Fahrzeug sei verbotswidrig geparkt gewesen und den Autofahrer treffe deshalb zumindest eine Mitschuld.

Das Landgericht hingegen verurteilte den Landwirt zum Schadenersatz, weil ein Sachverständiger auch Kuhhaare am Auto festgestellt habe und der Tierhalter hätte warten können, bis der Autofahrer umparke. Diese Sorgfaltspflichtverletzung sei so erheblich, dass es nicht darauf ankomme, ob der Pkw sorgfalts- oder gar verbotswidrig geparkt worden sei.

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