Taxi-Fahrgast haftet beim Ausstieg selbst

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung eines Taxiunternehmens Regress beim Fahrgast nehmen kann, wenn der beim Ausstieg unvorsichtig war und einen Schaden verursacht hat.

Aussteigende Fahrgäste sollte man sicherheitshalber zur Vorsicht mahnen, egal, ob sie zur Fahrbahn oder zum Straßenrand hin aussteigen. (Foto: Dietmar Fund)
Aussteigende Fahrgäste sollte man sicherheitshalber zur Vorsicht mahnen, egal, ob sie zur Fahrbahn oder zum Straßenrand hin aussteigen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wenn ein Fahrgast unvorsichtig die Tür eines Taxis öffnet und dabei einen Unfall verursacht, haftet er in vollem Umfang. Die Haftpflichtversicherung des Taxiunternehmens kann bei ihm Regress nehmen. Es ist dafür unerheblich, ob der Taxifahrer den Fahrgast zuvor noch zur Vorsicht gemahnt hat. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln im November 2019 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 15 U 113/19, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein am 4. August 2020 aufmerksam gemacht hat.

In dem verhandelten Fall hatte ein Taxifahrer in einer Einbahnstraße am linken Fahrbahnrand angehalten. Seiner Aussage nach hatte der Fahrgast ihn angewiesen, links vor einem Pfandhaus zu halten und auf ihn zu warten, was der Fahrgast vor Gericht bestritt. Dann wollte der Fahrgast hinten rechts aussteigen und verursachte dabei einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug, der zu einem Schaden von 10.000 Euro führte. Den wollte der Haftpflichtversicherer des Taxiunternehmens von dem Fahrgast ersetzt bekommen.

Das Landgericht Aachen war der Meinung, dass den Taxifahrer die Hälfte der Schuld treffe, weil er am linken Fahrbahnrand angehalten habe und damit eine erhöhte Unfallgefahr geschaffen habe. Das OLG hingegen wies das in letzter Instanz zurück und urteilte, dass der Taxifahrer in einer Einbahnstraße sehr wohl am linken Fahrbahnrand anhalten dürfe. Die Pflichtverletzung des Fahrgastes sei schwerwiegend, denn er habe beim Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ein Hinweis des Taxifahrers sei nicht nötig gewesen, denn schließlich seien Erwachsene wie der Beklagte allein für ihr Verhalten im Straßenverkehr verantwortlich.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen muss nun der Taxi-Fahrgast tragen. Die gerichtliche Auseinandersetzung hatte sich seit dem Unfall am 15. Juli 2015 mehr als vier Jahre lang hingezogen.

Den Fahrern von Taxis und Mietwagen kann man trotz des für sie positiven Urteils raten, ihre Fahrgäste vor dem Ausstieg zur Vorsicht zu mahnen, selbst wenn sie zum Gehweg hin aussteigen. Dort könnten ja auch Fahrradfahrer des Wegs kommen oder Fußgänger gefährdet werden. Deshalb haben einige Taxizentralen auch schon mit Aufklebern auf die Gefahr herannahender Radler aufmerksam gemacht. Ein vermiedener Unfall erspart dem Taxiunternehmen ja auch unangenehme Scherereien, auch wenn die Fahrer womöglich im Recht sind.

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