Steinschlag-Schaden beim Mähen muss ersetzt werden

Wenn ein Landwirt neben einem parkenden Fahrzeug mäht und dessen Fahrer nicht davor warnt, muss er ihm einen Steinschlag-Schaden ersetzen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Wer nahe am Rand einer Wiese parkt, darf bei Steinschlag während des Mähens auf Schadenersatz hoffen. (Foto: Dietmar Fund)
Wer nahe am Rand einer Wiese parkt, darf bei Steinschlag während des Mähens auf Schadenersatz hoffen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wenn in einem Abstand von nur zwei bis drei Metern neben einem parkenden Fahrzeug Mäharbeiten durchgeführt werden, müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Unterbleiben die und wird der im Fahrzeug sitzende Fahrer nicht auf etwaige Gefahren hingewiesen, dann muss man ihm einen beim Mähen entstehenden Steinschlag-Schaden ersetzen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 31. August 2021 in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 26 U 4/21 trägt. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein hin.

In dem verhandelten Fall hatte ein Landwirt direkt neben einem parkenden Linienbus gemäht, dessen Fahrer an der Haltestelle gerade eine Pause machte. Ein Stein beschädigte eine Seitenscheibe des Busses. Daraufhin hatte das Busunternehmen auf Schadenersatz geklagt, was das Landgericht als Vorinstanz zurückgewiesen hatte.

Das OLG indessen sprach dem Busunternehmen Schadenersatz zu. Der Beklagte habe seine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Wer eine solche Gefahrenquelle schaffe, sei dazu verpflichtet, „die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen“, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Zu den zumutbaren Vorkehrungen gehöre es, bei Mäharbeiten an Straßen Schäden durch hochgeschleuderte Steine zu verhindern. Außerdem sei es für den Landwirt zumutbar gewesen, den im Bus wartenden Busfahrer darauf hinzuweisen, dass er in einem geringen Abstand zum Bus mähen wolle. Der Busfahrer hätte dann entscheiden können, ob er das Risiko eines Steinschlags akzeptiert oder sein Gefährt lieber vorübergehend anderswo parke.

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