Bund und Länder einigen sich auf höhere Bußgelder

Wichtig für die Taxi- und Mietwagen-Branche: Tempoverstöße werden zwar teurer, aber der Führerschein soll nicht schneller entzogen werden als bisher.

Bei der Pressekonferenz der Verkehrsministerkonferenz: oben die VMK-Vorsitzende Maike Schaefer (Grüne/Bremen) und ihr Sprecher Jens Tittmann; Mitte: Bernd Buchholz (FDP/Schleswig-Holstein) und Guido Beermann (CDU/Brandenburg); Unten: Anke Rehlinger (SPD/Saarland), Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Susanna Karawanskij (Linke/Thüringen). (Screenshot: Roeser)
Bei der Pressekonferenz der Verkehrsministerkonferenz: oben die VMK-Vorsitzende Maike Schaefer (Grüne/Bremen) und ihr Sprecher Jens Tittmann; Mitte: Bernd Buchholz (FDP/Schleswig-Holstein) und Guido Beermann (CDU/Brandenburg); Unten: Anke Rehlinger (SPD/Saarland), Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Susanna Karawanskij (Linke/Thüringen). (Screenshot: Roeser)
Redaktion (allg.)

Temposündern drohen voraussichtlich ab Herbst deutlich höhere finanzielle Strafen. Die Schwellen für Fahrverbote bleiben aber auf dem früheren Stand. Auf eine entsprechende Änderung des Bußgeldkatalogs (BKatV) haben sich die Länder-Verkehrsministerkonferenz und der Bund am 16. April 2021 geeinigt und damit den seit Sommer letzten Jahres schwelenden Streit über die wegen formaler Fehler nichtige Novelle des Straßenverkehrsrechts beigelegt. „Es geht an den Geldbeutel, aber nicht an den Führerschein“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Über die Neufassung soll voraussichtlich am 17. September im Bundesrat abgestimmt werden, so dass die neuen Sätze möglicherweise schon ab dem 1. November wirksam werden.

Vereinbart wurde zum Beispiel, dass für Tempoüberschreitungen von Pkw bis 20 km/h die Sanktionshöhen verdoppelt werden. Nach bisheriger Logik des Punktesystems würde dann schon ab 16 km/h zu viel innerorts ein Punkt drohen, weil das Bußgeld 70 Euro beträgt und damit über der üblichen „Punkteschwelle“ von 60 Euro liegt. Für höhere Tempoüberschreitungen werden die Bußgelder um 40 bis 100 Prozent angehoben. Bei den Fahrverboten bleibt es bei der alten Regelung – also ein Monat ab 31 km/h zu viel innerorts und 41 km/h außerorts. Bei einer zweiten schwerwiegenden Tempoüberschreitung innerhalb eines Jahres droht allerdings schon ab 26 km/h ein Fahrverbot.

Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen (gestrichelte Linie) und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben, zieht dann also ebenfalls einen Punkt nach sich. Halte- oder Parkverstöße auf Busspuren und im Haltestellenbereich kosten künftig bis zu 100 Euro.

Deutlich mehr aufpassen müssen Taxifahrer, wenn sie Fahrgäste ein- und vor allem aussteigen lassen: Eine „Sorgfaltspflichtverletzung“ soll mit 40 Euro doppelt so teuer wie bisher werden. Hier geht es offenbar darum, „Dooring“ -Unfällen mit Radfahrern vorzubeugen. Ebenfalls verdoppelt werden die Geldbußen für fehlerhaftes Abbiegen; bei Gefährdung wird zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Neu eingeführt wird ein Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“ und ein Verstoß hiergegen mit 80 Euro geahndet. Das dürfte auch Fahrerinnen und Fahrer treffen, die sich auf einem gesperrten Straßenbahn-Gleisbereich zum Linksabbiegen einordnen, dann aber der Tram mit ihrer Vorrangschaltung im Weg stehen. Matthias Roeser

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