Beim Wenden ist meist der Wendende alleine schuld

Wer einem Wendenden ausweicht und dabei einen Schaden davonträgt, bekommt ihn vom Unfallgegner ersetzt.

Bei Wendemanövern sollten Taxifahrer äußerst vorsichtig sein und niemandem zum Ausweichen zwingen. (Foto: Dietmar Fund)
Bei Wendemanövern sollten Taxifahrer äußerst vorsichtig sein und niemandem zum Ausweichen zwingen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Fahrer von Taxis und Mietwagen müssen oft auch an engen Stellen wenden. Sie sollten deshalb wissen, dass sie auch dann schlechte Karten haben, wenn ihnen jemand während des Wendemanövers ausweicht und eine Kollision verhindert, aber trotzdem einen Schaden an seinem Fahrzeug davonträgt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 14. Mai 2020, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. Es trägt das Aktenzeichen 9 S 201/19.

In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin ein kombiniertes Wende- und Abbiegemanöver von 270 Grad über die gesamte Fahrbahn ausgeführt, um auf ihr Grundstück zu fahren. Ein entgegenkommender Autofahrer wich ihr aus und touchierte den hervorgehobenen Bordstein einer Bushaltestelle. Die Versicherung der wendenden Autofahrerin wollte ihm nur die Hälfte des Schadens ersetzen, wogegen der Unfallgegner klagte.

Das Landgericht Wuppertal gab ihm Recht und baute sein Urteil auf dem Anscheinsbeweis auf. Er besagt, dass ein bestimmtes Verhalten nach aller Lebenserfahrung zu einem Schaden führen würde. Wenn ein Auto auf einer Straße wende und es komme zu einer Kollision, sei meist der Wendende schuld, es sei denn, dies könne anhand anderer Umstände widerlegt werden. Dies gelte auch, wenn sich die Fahrzeuge gar nicht berührt hätten. Der Geschädigte, der sich bemüht habe, einen Zusammenstoß zu vermeiden, dürfe nicht schlechter gestellt werden als einer, mit dem es zu einem Unfall gekommen sei. Der geschädigte Kläger habe daher einen Anspruch auf den vollen Ersatz seines Schadens.

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