Beim Einfahren muss man vorsichtig sein

Wer mit seinem Taxi oder Mietwagen von einem Grundstück auf eine Straße einbiegt und mit dem fließenden Verkehr kollidiert, hat schlechte Karten.

Beim Einbiegen von einem Grundstück aus auf die Straße ist höchste Umsicht geboten. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Beim Einbiegen von einem Grundstück aus auf die Straße ist höchste Umsicht geboten. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Fahrerinnen und Fahrer von Taxis und Mietwagen müssen häufig von einem Grundstück aus in den fließenden Verkehr einfahren. Dabei sollten sie äußerst vorsichtig sein, denn wenn es dabei zu einer Kollision kommt, müssen sie in der Regel die volle Haftung übernehmen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein anhand eines Urteils des Landgerichts Essen vom 8. April 2022 hin. Es trägt das Aktenzeichen 9 O 126/19.

Das Gericht verwies demnach auf einen Anscheinsbeweis. Der liege immer dann vor, wenn ein typischer Unfallablauf für die Schuld spreche. Das sei zum Beispiel der Fall, „wenn sich ein Verkehrsunfall im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Einfahrt auf eine Straße ereignet“, schreiben die Verkehrsrechts-Anwälte.

In dem verhandelten Fall hatte ein Gutachten bestätigt, dass die einfahrende Autofahrerin den Unfall hätte vermeiden können, wenn sie die gebotene Sorgfalt beachtet hätte. In diesem Fall habe der Anscheinsbeweis klar gegen die Autofahrerin gesprochen, urteilte das Gericht.

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