60. Verkehrsgerichtstag beschäftigt sich mit Fahrverboten

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar setzt sich im Januar 2022 unter anderem mit größeren Spielräumen für die Verhängung von Bußgeldern und Fahrverboten auseinander. Das könnte auch für Taxi- und Mietwagenbetriebe interessant werden.

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar bereitet oft neue Regelungen vor, die oft auf eine höhere Verkehrssicherheit abzielen und später von der Politik übernommen werden. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar bereitet oft neue Regelungen vor, die oft auf eine höhere Verkehrssicherheit abzielen und später von der Politik übernommen werden. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Welcher Maßstab gilt für Fahrverbote, Bußgelder und Punkte? Welche Maßnahmen stärken die Verkehrssicherheit? Sind mehr Spielräume für Einzelfallgerechtigkeit denkbar? Das sind die Aspekte, mit denen sich am 27. und 28. Januar 2021 der Arbeitskreis I des 60. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar beschäftigt. Er könnte für Taxi- und Mietwagenbetriebe interessant sein, deren Fahrerinnen und Fahrer aufgrund ihrer hohen Fahrleistungen besonders von der Verhängung von Punkten und nachfolgenden Fahrverboten betroffen sein können.

Diesen Arbeitskreis leitet Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Verkehrspräsident des ADAC. Zu dem Thema referieren der Richter Dr. Alessandro Bellardita, Ulrich Chiellino, Leiter Verkehrspolitik des ADAC, der Rechtsanwalt Ralph Grübner und Timo Bayer, Präsident des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts.

Ebenfalls interessant, aber etwas spezieller ist der Arbeitskreis VII mit dem Titel „Beurteilung der Fahreignung durch das Strafgericht und die Fahrerlaubnisbehörde – zwei Seiten einer Medaille?“. Bei ihm geht es unter anderem um die Feststellung fahreignungsrelevanter Tatsachsen sowie um Gefährlichkeits- und Fahreignungsprognosen und damit eher um schwere Fälle, die in Taxi- und Mietwagenbetrieben wohl eher die Ausnahme darstellen.

Möglicherweise könnte für das mobile Gewerbe auch der Arbeitskreis IV etwas abwerfen. Er trägt den Titel „Mehr Radverkehr mit mehr Verkehrssicherheit – wie schaffen wir das?“. Es geht dort um den Radverkehr sowohl in den Städten als auch in ländlichen Räumen. Unter anderem referiert dort Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die 2-G-Regel.

Interessierte Leserinnen und Leser können sich das Programm der acht Arbeitskreise samt der Namen ihrer Referenten als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.

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