Nicht angeschnallter Beifahrer kann Mitschuld tragen

Das Oberlandesgericht Koblenz hat ein wichtiges Urteil zur Anschnallpflicht gefällt, das auch für Taxi- und Mietwagenbetriebe interessant ist.

Ob auf dem Beifahrersitz oder im Fond: Fahrgäste sollten sich ihrer Sicherheit wegen stets anschnallen. (Foto: Dietmar Fund)
Ob auf dem Beifahrersitz oder im Fond: Fahrgäste sollten sich ihrer Sicherheit wegen stets anschnallen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wenn ein nicht tödlich verunglückter nicht angeschnallter Beifahrer einen Unfall angeschnallt unverletzt überlebt hätte, trägt er eine Mitschuld. Der Schadenersatz für die Hinterbliebenen verringert sich entsprechend, auch wenn dem Fahrer ein schwerer Verkehrsverstoß vorzuwerfen ist. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am 7. Januar 2020 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 12 U 518/19 entschieden, auf den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein am 17. Juli 2020 hingewiesen haben.

Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. In dem verhandelten Fall war der Autofahrer auf der Autobahn eingeschlafen und es kam zu einem Unfall, bei dem der nicht angeschnallte Beifahrer tödlich verletzt wurde. Dessen Sohn machte Schadenersatz geltend.

Das OLG sah ein Mitverschulden des Beifahrers in dem Umstand, dass er den Unfall wahrscheinlich angeschnallt unverletzt überlebt hätte. Eine mögliche Mithaftung zu 50 Prozent scheide aber aus, weil der Fahrer mit dem Einschlafen einen schweren Verkehrsverstoß begangen habe.

Die Fahrer von Taxis und Mietwagen könnten Beifahrer und andere Fahrgäste, die sich nicht anschnallen möchten, auf ihre Mithaftung im Falle eines Unfalls hinweisen. Über ein ganz ähnliches Urteil hatte taxi heute vor wenigen Monaten berichtet.

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