Im Rückwärtsgang droht immer eine Mitschuld

Wer rückwärtsfährt und dabei einen Unfall verursacht, muss anderen immer eine Mitschuld nachweisen.

Rückwärts sollte man nur sehr langsam fahren und dabei alle „Rückschau-Möglichkeiten“ wie zum Beispiel Kameras nutzen. (Foto: Dietmar Fund)
Rückwärts sollte man nur sehr langsam fahren und dabei alle „Rückschau-Möglichkeiten“ wie zum Beispiel Kameras nutzen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Auch die Fahrer von Taxis und Mietwagen sollten so selten wie möglich zurückstoßen und wenn es unvermeidlich ist, ganz besonders vorsichtig sein. Das ergibt sich aus Hinweisen der R+V24-Versicherung zur rechtlichen Bewertung von Unfällen bei der Rückwärtsfahrt.

Wie das Unternehmen schreibt, haben Autofahrer bei der Rückwärtsfahrt eine besondere Sorgfaltspflicht. Daher spreche bei einer Kollision zunächst der „Anscheinsbeweis“ gegen einen Rückwärtsfahrenden. Einem anderen Verkehrsteilnehmer müsse eine Mitschuld erst nachgewiesen werden. Bei der Aufteilung der Schuld spiele stets der Einzelfall eine Rolle. Insbesondere die gefahrenen Geschwindigkeiten und die Verkehrssituation seien dabei von Bedeutung. Bei hoher Verkehrsdichte rasch ein paar Meter zurückzustoßen, um einen „Abwinker“ einzuladen, wäre also keine gute Idee.

Die Experten des Versicherers raten dazu, den Innen- und die Außenspiegel, Ultraschall-Rückfahrhilfen und Rückfahrkameras umsichtig zu nutzen, um Gegenstände oder Menschen hinter dem Auto zu erkennen.

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