Wenn ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy in der Hand hält und so Dokumente auf dem Armaturenbrett zur Seite räumt, fällt das nicht unter das so genannte Handy-Verbot am Steuer. Man kann dabei nicht von einer Nutzung des Mobiltelefons ausgehen. So urteilte der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem Fall, der das Aktenzeichen 4 RBs 392/18, OLG Hamm trägt.
In dem verhandelten Fall war ein Lkw-Fahrer bei einer Geschwindigkeitskontrolle aufgefallen, weil er sein Handy in der rechten Hand hielt und mit ihm lose herumliegende Zettel aufnahm. Daraufhin hatte ihn das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 125 Euro verurteilt, gegen die er sich zur Wehr setzte.
Das OLG gab ihm zunächst Recht, denn wenn es an einer „Benutzung“ fehle, könne auch das „Halten“ nicht unter das Verbot fallen. Allerdings hat das OLG das Urteil nicht nur aufgehoben, sondern wieder an das Amtsgericht zurückverwiesen. Das muss nun prüfen, ob es eventuell noch weitere Feststellungen treffen könnte, die für eine Nutzung des Mobiltelefons sprechen.
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