Dringendes Bedürfnis schützt kaum vor Fahrverbot

Das sollten auch Taxifahrer beherzigen: Nur in einem echten Notfall kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, das wegen zu schnellen Fahrens verhängt worden ist.

Tankstellen würden sich vermutlich bedanken, wenn ständig unter Druck stehende Autofahrer dem Rat des OLG folgten und bei ihnen aufs Klo gehen wollten. (Foto: ARAL)
Tankstellen würden sich vermutlich bedanken, wenn ständig unter Druck stehende Autofahrer dem Rat des OLG folgten und bei ihnen aufs Klo gehen wollten. (Foto: ARAL)
Dietmar Fund

Autofahrer sollten besser vor Fahrtantritt zur Toilette gehen. Überfällt sie nämlich am Steuer ein dringendes Bedürfnis und sie fahren vor Angst, in die Hose zu machen, auf dem Weg zu einer Toilette viel zu schnell, müssen sie sich hinterher äußerst peinlichen Fragen stellen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg mit dem Aktenzeichen (1B) 53 Ss-Owi 41/19 (15/19), auf das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein hinweisen.

In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer innerorts 52 km/h zu schnell gefahren. Dafür sollte er ein Bußgeld von 280 Euro bezahlen und ein zweimonatiges Fahrverbot bekommen. Dagegen klagte er mit der Begründung, er habe wegen einer dringenden Notdurft und wegen Magenkrämpfen die nahe gelegene Toilette seiner Freundin aufsuchen wollen. Das Amtsgericht hob daraufhin das Fahrverbot auf.

Das OLG aber hob dessen Entscheidung auf, weil das Amtsgericht die Angaben des Angeklagten ungeprüft übernommen habe. Es sei nicht geprüft worden, ob tatsächlich eine Ausnahmesituation vorgelegen habe. Es müsse geprüft werden, ob der Mann auch vor Fahrtantritt oder zu einem früheren Zeitpunkt der Fahrt zur Toilette hätte gehen können. In einer solchen Situation könne man in der Stadt im Übrigen Fast-Food-Ketten oder Tankstellen aufsuchen.

Das OLG schrieb offenbar nicht, ob es jemandem zuzumuten ist, sich bei einer Überlandfahrt „in die Büsche zu schlagen“ und erst recht nicht, wie Frauen inner- oder außerorts mit dringenden Bedürfnissen umgehen sollten. Die umhäkelten Klopapierrollen auf der Hutablage, über die man sich früher lustig gemacht hat, hätten in solchen Situationen auf jeden Fall ihr Gutes, denn in öffentlichen Bedürfnisanstalten fehlt es ja oft an allem.

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