Auf den Blinker kann man sich nicht verlassen

Auch eilige Taxifahrer, die in eine Straße einbiegen möchten, sollten sich vorher vergewissern, dass ein blinkender Vorfahrtsberechtigter tatsächlich abbiegt.

Auf einen gesetzten Blinker alleine darf man sich nicht verlassen – weder an einer Kreuzung noch an einem Kreisverkehr, wo sowieso viele falsch blinken. (Foto: Dietmar Fund)
Auf einen gesetzten Blinker alleine darf man sich nicht verlassen – weder an einer Kreuzung noch an einem Kreisverkehr, wo sowieso viele falsch blinken. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wer in eine Vorfahrtstraße einbiegen möchte, sollte sich vergewissern, dass ein dort herannahender Autofahrer, der den Blinker gesetzt hat, tatsächlich abbiegt. Tut er das nicht und kollidiert man mit ihm, muss man für die Unfallfolgen mithaften. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am 10. Februar 2020 in einem Fall entschieden, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.

In dem verhandelten Fall mit dem Aktenzeichen 4 U 1354/19) hatte eine Motorradfahrerin an einer Kreuzung an einem Stoppschild gehalten. Als sie sah, dass von rechts ein Auto kam, dessen Blinker gesetzt war, fuhr sie in die Kreuzung ein und stieß mit dem weiterhin geradeaus fahrenden Pkw zusammen. Daraufhin verlangte Schadenersatz und ein Schmerzensgeld.

Das Gericht sprach ihr aber nur ein Drittel des Schadenersatzes und ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zu, weil die Motorradfahrerin den Unfall überwiegend verursacht habe. Auf ein Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten dürfe man sich nur dann verlassen, wenn über das bloße Setzen des Blinkers hinaus eine „zusätzliche Vertrauensgrundlage“ geschaffen worden sei. Dazu gehöre es, dass das Fahrzeug langsamer werde oder abzubiegen beginne.

An der Stelle, an der 70 km/h zugelassen sind, war der Pkw nur mit 40 km/h gefahren, was dem Gericht aber nicht ausreichte. Es ging davon aus, dass der Autofahrer aus Versehen geblinkt habe, zumal er habe nachweisen können, dass sein Nachhauseweg geradeaus führe. Der Autofahrer musste aber zu einem Drittel mithaften, weil er falsch geblinkt hatte.

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