Achtung Taxifahrer: Ab 28. April drohen schwerere Strafen

Mit dem In-Kraft-Treten der StVO-Novelle werden auch Bußgelder erhöht und einige Verstöße mit Fahrverboten oder Punkten belegt, die Taxifahrer bisher als Kavaliersdelikte betrachtet haben.

Innerorts droht jetzt schon ein Fahrverbot, wenn man 21 km/h schneller als erlaubt fährt. (Foto: Dietmar Fund)
Innerorts droht jetzt schon ein Fahrverbot, wenn man 21 km/h schneller als erlaubt fährt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Am 27. April 2020 wird die neueste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Novelle, der der Bundesrat am 14. Februar mit einigen Änderungswünschen zugestimmt hat, kann daher am 28. April 2020 in Kraft treten. Das hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 22. April 2020 mitgeteilt.

Mit der Neufassung werden das Halten auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe verboten. Für Verstöße dagegen können die örtlichen Behörden Geldbußen bis zu 100 Euro verhängen. Dieser Spielraum gilt auch für das schon bisher verbotene Parken auf Geh- und Radwegen. Wer durch solche Aktionen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, sich eine Sachbeschädigung zuschulden kommen lässt oder länger als eine Stunde auf einem Geh- oder Radweg parkt, kann einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg bekommen.

Das Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet künftig statt 35 Euro 55 Euro. Dieser Betrag wird auch für den neu eingeführten Tatbestand des unberechtigten Parkens auf einem für Elektrofahrzeuge vorgesehenen Parkplatz fällig.

Wer bei einem sich abzeichnenden Stau keine Rettungsgasse bildet, muss jetzt mit einem Monat Fahrverbot rechnen, auch wenn er niemand konkret behindert oder gefährdet. Hinzu kommen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Wer die Rettungsgasse unberechtigt nutzt, muss mit denselben Strafen rechnen.

Ebenfalls wichtig für die oft gehetzten Taxi- und Mietwagen-Lenker: Innerorts wird schon bei Geschwindigkeitsverstößen von 21 km/h ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Zu guter Letzt werden die Geldbußen für „fehlerhafte Abbiegevorgänge“ und eine „Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- und Aussteigen“ verdoppelt. Innerorts muss man mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrern oder Fußgängern halten, außerorts sogar 2,0 Meter. Wer mit Fahrzeugen, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, schneller als mit Schrittgeschwindigkeit abbiegt, muss mit 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg rechnen.

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