EU-Kommission: Umweltausschuss stimmt für Verbrenner-Aus ab 2035

In seiner gestrigen Sitzung stimmte der Umweltausschuss im EU-Parlament über neue CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab. Beschlossen wurde dabei eine Reduktion um 100 Prozent ab dem Jahr 2035 – da Facto wäre das der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor.

Elektro-Vans ab 2035 die Regel? Zumindest der Umweltausschuss des Europaparlament will es so. (Foto: J. Reichel)
Elektro-Vans ab 2035 die Regel? Zumindest der Umweltausschuss des Europaparlament will es so. (Foto: J. Reichel)
Redaktion (allg.)
(erschienen bei Transport von Christine Harttmann)

Im Umweltausschuss hat die Europäische Kommission für den faktischen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor ab 2035 gestimmt. Die Mitglieder stimmten mehrheitlich für eine entsprechende Beschlussvorlage. Für die durchschnittlichen Emissionen der Flotte neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge ist darin ab 1. Januar 2035 ein EU-weiter Flottenzielwert festgeschrieben, „der einer Verringerung des Ziels für das Jahr 2021 um 100 Prozent entspricht“.

Bisher galt für Pkw eine Reduzierung von 15 Prozent ab 2025 und 37,5 Prozent ab 2030. Die Neuwagenflotten der Kleintransporter müssen ihren CO2-Ausstoß Stand jetzt ab 2025 um ebenfalls 15 Prozent und ab 2025 um 31 Prozent senken. Überschreitet ein Hersteller den Flottengrenzwert, muss er 95 Euro pro Gramm Überschreitung pro zugelassenem Fahrzeug bezahlen.

Mit dem veränderten Vorschlag, den der Umweltausschuss in seiner gestrigen Sitzung annahm, gilt ab dem 1. Januar 2030 ein Reduktionsziel von 55 Prozent für Pkw und 50 Prozent für Lieferwagen. Ab 2035 gilt dann das 100-Prozent-Ziel für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Die Flottengrenzwerte für Lkw sind davon nicht betroffen. Dort bleiben die von den Regierungen im Rat und dem Europäische Parlament im Jahr 2019 beschlossenen CO2-Flottengrenzwerte weiter gültig. Bis zum Jahr 2025 soll demnach der CO2-Ausstoß im Vergleich zu 2019 um 15 Prozent sinken, bis 2030 um 30 Prozent. Hersteller, die ihren Grenzwert nicht einhalten, müssen auch hier hohe Strafzahlungen leisten.

Teil des gestrigen Beschlusses ist auch ein sogenannter Fortschrittsbericht, wonach die Kommission bis Ende 2025 die Entwicklung der Klimaziele im Verkehr verfolgt und darüber berichtet. Anschließend soll alle zwei Jahre über den Stand der emissionsfreien Mobilität im Straßenverkehr berichtet werden.

Die Kommission soll darin „alle Faktoren berücksichtigen“, die zu einem „kosteneffizienten Fortschritt bei der Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 beitragen“. Dazu gehört logischerweise die Verbreitung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge. Außerdem soll bewertet werden, inwieweit die Zielvorgaben für den Aufbau einer Lade- und Tankstelleninfrastruktur für alternative Kraftstoffe erreicht werden. Aber auch der potenzielle Beitrag innovativer Technologien und nachhaltiger alternativer Kraftstoffe soll Berücksichtigung finden. Die Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, Fortschritte im Bereich des sozialen Dialogs sowie weitere Aspekte für einen wirtschaftlich tragfähigen und sozial gerechten Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität sollen ebenfalls mit einfließen.

Seine Entscheidung hat der Umweltausschuss mit dem im Fit für 55-Legislativpaket festgelegten Klimaziel begründet. Darin wird die Senkung der Nettoemissionen bis zum Jahr 2030 auf 55 Prozent gegenüber 1990 angehoben. „Alle Wirtschaftssektoren und politischen Maßnahmen einschließlich des Straßenverkehrs“ müssen dazu ihren Beitrag leisten. Der Verkehr sei der einzige Sektor mit steigenden Treibhausgasemissionen, steht dazu in der Beschlussvorlage. Die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs seien jedoch keine Ausnahme.

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