Urteil: Freie Fahrt für freie Radler

Taxifahrer sollten sich nicht mehr darüber ärgern, wenn Radfahrer vor ihnen herschleichen, anstatt den Radweg nebenan zu nutzen: Rein rechtlich ist das okay! Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am vergangenen Donnerstag entschieden.
Redaktion (allg.)

Städte und Kommunen dürfen demnach Fahrradfahrer nur dann dazu zwingen, Radwege zu benutzen, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt, die das normale Risiko des Straßenverkehrs "erheblich übersteigt".

Anlass zu diesem Beschluss war die Klage des Vorsitzenden des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), der gegen die Stadt Regensburg geklagt hatte, weil in dieser eine Fahrradwegbenutzungspflicht angeordnet worden war. Nach fünfjährigem Rechtsstreit mit der Stadt Regensburg wurde nun in letzter Instanz entschieden: Radler dürfen im Regelfall auf der Straße fahren. Nur in Ausnahmefällen – bei begründeter Gefahrenlage – darf eine Kommune die verpflichtende Benutzung von Radwegen anordnen. Die Stadt Regensburg muss nun die blauen Schilder entfernen.

Aufgrund des Grundsatzcharakters des Urteils dürfte sich der Schilderwald nun aber auch in vielen anderen Städten lichten.

BVerwG, Urteil vom 18.11.2010, Az.: 3 C 42.09

(sk)
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