Ulm: Weitere Verurteilungen nach Ermittlungen der FKS

Der Fall eines 50-jährigen Ulmer Taxiunternehmers wurde am vergangenen Mittwoch vor dem Amtsgericht Ulm verhandelt. Der Inhaber zweier Betriebe gestand ein, in 36 Fällen Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt zu haben.
Redaktion (allg.)
Wie die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm berichtet, muss der geständige Unternehmer 4.500 Euro Strafe zahlen, sonst drohen ihm 300 Tage Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Am 31. August 2009 musste sich ein türkischer Taxifahrer vor Gericht verantworten. Nachdem dieser einen Sozialleistungsbetrug zunächst bestritten hatte, räumte er nach lückenloser Beweisführung schließlich ein, insgesamt 12.000 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassiert zu haben. 4.000 Euro Strafe sowie die vollständige Rückzahlung des Arbeitslosengeldes lautete das Urteil der Kammer. Bereits im Juni erging ein Urteil gegen einen 40-jährigen Taxiunternehmer, der von 2002 bis 2006 insgesamt 50.000 Euro Sozialabgaben vorenthalten hatte. Er musste 8.850 Euro Strafe bezahlen. Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung erhielt ein Taxifahrer per Strafbefehl im Mai dieses Jahres. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelte, dass er rund 15.000 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht erhalten hatte. Momentan stehen laut der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm noch gerichtliche Entscheidungen in über 40 Strafverfahren gegen Taxiunternehmer und -fahrer wegen des Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bzw. Sozialleistungsbetrug an.
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