Taxi-Zentrale Nürnberg eG kann Wechseldienst einführen

Mit Zustimmung der Mitglieder dürfen die Taxis wieder nur nach geraden oder ungeraden Konzessionsnummern bei der Funkzentrale angemeldet werden, um weniger Arbeit gerecht und effizient zu verteilen.

Reinhold Gast (l.) und Christian Linz haben die Zustimmung ihrer Mitglieder zu einer neu fixierten 50:50-Regelung eingeholt. (Foto: Dietmar Fund)
Reinhold Gast (l.) und Christian Linz haben die Zustimmung ihrer Mitglieder zu einer neu fixierten 50:50-Regelung eingeholt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Seit Dezember 2021 stellt sich die Taxi-Zentrale Nürnberg eG erneut darauf ein, mit einem „Wechseldienst“ den durch die vierte Welle der Corona-Pandemie und die stark infektiöse Omikron-Variante rückläufigen Umsatz gerecht zwischen den Mitgliedern zu verteilen. Jeden Tag dürfen entweder nur die Taxis mit geraden oder die mit ungeraden Konzessionsnummern beim Funk angemeldet werden. Die Tag- und die Nachtschichten werden getrennt betrachtet. Das soll die weniger gewordene Arbeit gerecht aufteilen.

Gegen diese bereits 2020 angewandte Vorgehensweise hatten zwei inzwischen ausgeschlossene Mitglieder der Taxi-Zentrale Nürnberg eG geklagt, deren Klage aber vom Amtsgericht Nürnberg abgewiesen worden war. Außerdem hat der Genossenschaftsverband Bayern das Verfahren für rechtens befunden. Schon eine im Sommer 2020 durchgeführte Mitgliederbefragung habe eindeutige Zustimmung für dieses Verfahren gebracht, schrieben der Vorstand und der Aufsichtsrat ihren Mitgliedern.

In einem Rundschreiben erläutern sie das ausgeklügelte Reglement. Es erlaubt die Einführung der 50:50-Regelung, sobald im Durchschnitt der letzten zwei Wochen ein Schwellenwert von 70 Prozent der funkvermittelten Fahrten im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2019 unterschritten wird. Wieder zurückgenommen wird die Regelung, sobald über den Durchschnitt des Zwei-Wochen-Zeitraums der Schwellenwert von 75 Prozent wieder überschritten wird.

Diesem Reglement hatten bei einer Mitgliederbefragung im Dezember 2021 rund zwei Drittel der Befragten zugestimmt. Bisher wurde die 70-Prozent-Regelung in der Tagschicht noch nicht angewandt. In der Nachtschicht von Sonntag bis Donnerstag gibt es die Einschränkung schon. In den starken Nachtschichten an Freitagen und Samstagen gibt es keine Einschränkung.

Christian Linz und Reinhold Gast, die beiden Vorstände der Taxi-Zentrale, hatten seit Beginn der Corona-Pandemie immer wieder Anfragen von Taxizentralen aus ganz Deutschland nach ihrer Regelung. „Mehr Fahrten können wir nicht herbeizaubern,“ sagt Christian Linz. „Wir können aber dafür sorgen, dass unsere Mitglieder den gleichen Umsatz in der halben Arbeitszeit erzielen.“

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