Bayern fördert ländliche Mobilität weiter

Ab Ende Mai 2017 sollen weitere Fördergelder nach aktualisierten Richtlinien vergeben werden, die auch für Rufbus-Projekte wichtig sind.
Rufbusse wie das BAXI im Landkreis Tirschenreuth hängen ein Stück weit von Zuwendungen des Freistaats Bayern ab. (Foto: Dietmar Fund)
Rufbusse wie das BAXI im Landkreis Tirschenreuth hängen ein Stück weit von Zuwendungen des Freistaats Bayern ab. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (STMI) fördert weiterhin Projekte, die die Mobilität im ländlichen Raum sichern sollen. Das entsprechende Förderprogramm ist auch im Doppelhaushalt 2017/2018 eingeplant. Für das Jahr 2017 stehen einmalig zusätzlich 500.000 Euro und damit insgesamt 2,75 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilte die Stellvertretende Pressesprecherin Kathrin Fändrich auf Anfrage von taxi heute mit.

Grundlage der Förderung ist eine aktualisierte Förderrichtlinie, die am 31. Mai 2017 in Kraft treten und bis 31. Dezember 2020 gelten soll. Sie soll „bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV“ und landkreisübergreifende Expressbusverkehre unterstützen. Vorrangig soll die Einführung neuer Verkehre während einer Anlaufphase von bis zu fünf Jahren gefördert werden. Nachrangig, aber möglich ist die Anschlussfinanzierung bereits laufender Vorhaben.

Die Förderung beginnt bei 65 Prozent der entstehenden Betriebskostendefizite und fällt von Jahr zu Jahr bis auf 35 Prozent im fünften Jahr. Als Anschlussförderung nach fünf Jahren sind für weitere drei Jahre 30 Prozent der Betriebskostendefizite vorgesehen, die in „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ noch um fünf Prozent aufgestockt werden können. Abschließend ist geregelt, welche Kosten genau zuwendungsfähig sind und wie die zulässigen Betriebskostendefizite berechnet werden.
 

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