Vito-Rollstuhltaxi: Keine Kulanz bei fehlendem Kältemittel

Ein Hornberger Taxiunternehmer bemängelt, dass sein Händler bei seinem Vito für die Reparatur der offenbar undichten Klimaanlage keinen Kulanzantrag stellen wollte.

An diesem Vito-Rollstuhltaxi hatte Markus Schmid inzwischen einen teuren Klimaanlagen-Defekt, für den seine Werkstatt keinen Kulanzantrag stellen möchte. (Foto: Dietmar Fund)
An diesem Vito-Rollstuhltaxi hatte Markus Schmid inzwischen einen teuren Klimaanlagen-Defekt, für den seine Werkstatt keinen Kulanzantrag stellen möchte. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

An einem zum Inklusionstaxi umgerüsteten Mercedes-Benz Vito 116 CDI stellte der Hornberger Taxiunternehmer Markus Schmid zweieinhalb Jahre nach der Erstzulassung im Dezember 2020 einen starken Leistungsverlust seiner Klimaanlage fest. Das Autohaus Möhrle GmbH in Freudenstadt führte das auf einen starken Kältemittel-Verlust zurück. Der Unternehmer hingegen vermutete, dass möglicherweise ein Füllanschluss nicht korrekt verschlossen worden sei, sodass über diesen Zeitraum Kältemittel austreten konnte. Er verlangte vom Autohaus, einen Kulanzantrag zu stellen.

Das schrieb ihm allerdings Folgendes: „Eine Kulanzanfrage bezüglich des geringen Kältemittelstandes in der Klimaanlage konnte nicht gestellt werden, da keine Undichtheit an der Anlage festgestellt werden konnte. Eine Kulanzanfrage kann nur gestellt werden, wenn ein Bauteil defekt oder undicht ist. Bei Klimaanlagen besteht auch die Möglichkeit eines durch den Betrieb oder auch Nicht-Betrieb der Anlage bedingten Verlustes, was jedoch nicht Kulanzfähig ist.

Das Autohaus bot Schmid an, eine erneute Prüfung durchzuführen, die zeitaufwändig sei und die er bezahlen müsse, sollte sie ergeben, dass keine Undichtigkeit vorliegt. Zähneknirschend bezahlte er die Rechnung für die Instandsetzung, bat jedoch taxi heute, dazu eine Stellungnahme des Herstellers einzuholen.

Die Redaktion hat den Pressesprecher des dafür zuständigen Mercedes-Benz Vertriebs Deutschland in Berlin umgehend um eine Stellungnahme gebeten. Er antwortete, die Werkstatt bedauere den schlechten Eindruck, den der Kunde vom Mercedes-Benz Service gewonnen habe. Die besagte Prüfung der Klimaanlage habe leider unter großem Zeitdruck stattgefunden, da der Kunde ursprünglich nicht deshalb, sondern für einen Wartungstermin gekommen sei und das Fahrzeug auch sofort wieder habe mitnehmen müssen. Eine Prüfung des Kältemittelkreislaufes auf Dichtigkeit könne gerade bei Fahrzeugen mit Fondklimatisierung durchaus einige Stunden in Anspruch nehmen. Die Werkstatt biete dem Kunden deshalb erneut an, nochmal zu einer gründlichen Prüfung auf Dichtigkeit vorbeizukommen.

Wörtlich heißt es: „Wenn der Kunde uns die Zeit für eine erneute Prüfung gibt, wird auch eine Ursache für den Verlust des Kältemittels gefunden werden. Liegt ein Befund vor, kann der Betrieb eine Kulanzanfrage stellen. Im Regelfall werden die Kosten im Zuge der Taxi-Kulanz übernommen, einzige Ausnahme bei diesem geringen Fahrzeugalter und der Laufleistung wäre ein eindeutiges Kundenverschulden (z.B. Unfallschaden), oder ein durch einen Aufbauhersteller (ABH) verursachter Mangel.

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