Taxiunternehmer vereinbaren Sondertarif für Impffahrten

Im Oberbergischen Kreis haben Taxiunternehmer einen Nachlass für Fahrten zum Impfzentrum sowie den Verzicht auf die Berechnung von Wartezeiten mit dem Landratsamt vereinbart.

Das Impfzentrum des Oberbergischen Kreises ist in Gummersbach in den Räumen einer ehemaligen Kaufhaus-Filiale untergebracht. (Foto: Oberbergischer Kreis)
Das Impfzentrum des Oberbergischen Kreises ist in Gummersbach in den Räumen einer ehemaligen Kaufhaus-Filiale untergebracht. (Foto: Oberbergischer Kreis)
Dietmar Fund

Der Oberbergische Kreis mit Sitz in Gummersbach hat mit den im Landkreis angesiedelten Taxiunternehmern Sonderkonditionen für Fahrten zum Impfzentrum in der Kreisstadt vereinbart. Sie sehen einen Nachlass von zehn Prozent auf den Taxi-Tarif vor. Außerdem berechnen die Unternehmer die Wartezeiten nicht. Das hat Landrat Jochen Hagt am 12. Februar 2021 bekanntgegeben.

Der Landrat weist in seiner Mitteilung auch darauf hin, dass Impflinge mit bestimmten Schwerbehinderung oder einer Einstufung in bestimmte Pflegegrade die Taxifahrten zum Impfzentrum und zurück von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen können. Das gilt ja bundesweit, setzt aber voraus, dass die jeweilige Kasse auch den Empfehlungen ihres Bundesverbandes folgt.

Der Oberbergische Kreis unterhält auch ein Bürgertelefon, das bei der Vermittlung privat organisierter Fahrten zum Impfzentrum behilflich sein soll. Momentan werden dort Menschen gegen das Corona-Virus geimpft, die über 80 Jahre alt sind.

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