Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbständig zu einem Impfzentrum kommen, können dafür eine Krankenfahrt im Taxi oder Mietwagen nutzen. Voraussetzung dafür ist zwar, dass der Hausarzt dafür eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellt, aber die könne man auch telefonisch erfragen, heißt es einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg und von sechs Vertretern von Krankenkassen vom 29. Januar 2021.
Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von Sozialminister Manne Lucha, der AOK Baden-Württemberg, dem Verband der Ersatzkassen (VdEK), dem BKK Landesverband Süd, der IKK classic, der Knappschaft und dem SVLFG. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten erstreckt sich die Vereinbarung zunächst auf über 80-Jährige.
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