Münchner Taxi-Vertreter erläutern Überbrückungshilfe III

Die beiden Münchner Taxi-Zentralen und der Taxiverband München verdeutlichen, welche Punkte der Überbrückungshilfe III für Taxiunternehmer wichtig sind.

Mit Hilfe des bayerischen Staatssekretärs Roland Weigert konnten Münchner Gewerbevertreter ihre Kolleginnen und Kollegen praxisgerecht über die Überbrückungshilfe III informieren. (Foto: A. Grasser/StMWi)
Mit Hilfe des bayerischen Staatssekretärs Roland Weigert konnten Münchner Gewerbevertreter ihre Kolleginnen und Kollegen praxisgerecht über die Überbrückungshilfe III informieren. (Foto: A. Grasser/StMWi)
Dietmar Fund

Die Taxi-München eG, die Taxizentrale IsarFunk GmbH & Co. KG und der Taxiverband München e.V. haben Gespräche mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie geführt und sich von Staatssekretär Roland Weigert erklären lassen, welche Möglichkeiten die seit kurzem beantragbare Überbrückungshilfe III des Bundes den Taxiunternehmern bietet. Sie wird von den Ländern ausbezahlt.

Im Unterschied zu anderen Taxiverbänden haben die drei Münchner Gewerbevertreter daraus eine tabellarische Aufstellung gemacht. Sie listet in der linken Spalte die Fördermöglichkeiten auf und in der rechten Spalte stehen ergänzende Erläuterungen, die die Fachsprache von Steuerfachleuten in Beziehung zur Taxi-Welt setzen.

Erläutert wird zum Beispiel der Ansatz von Kosten für Fahrzeugfinanzierungen, -versicherungen und –Reinigungen, die so gut wie jeden Taxiunternehmer betreffen. Personalkosten oder die Kosten von Trennscheiben spielen in den Erläuterungen ebenso eine Rolle wie die Neustarthilfe, die selbstfahrende Unternehmer ohne Mitarbeiter sogar ohne Hilfe eines Steuerfachmanns selbst beantragen können. Das Wahlrecht zwischen verschiedenen Förderkriterien und die Kriterien für die Förderfähigkeit runden das Papier ab.

Die Aufstellung können interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer und –unternehmerinnen mit freundlicher Genehmigung von Thomas Kroker, Geschäftsführer des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V., als pdf-Datei im Downloadbereich bei dieser Meldung herunterladen.

Auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat auf die Möglichkeit, hingewiesen, jetzt Anträge zur Gewährung der Überbrückungshilfe III zu stellen. Seine Auflistung müssen sich die Unternehmer aber von den beantragenden Steuerfachleuten erklären lassen.

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