Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus können gestellt werden

Für die Monate Juli bis September 2021 können seit dem 23. Juli 2021 auch bestimmte Taxi- und Mietwagenbetriebe Anträge auf Corona-Fördermittel stellen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (Foto) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier stellen jetzt die Überbrückungshilfe III Plus bereit. (Foto: Bundesministerium der Finanzen)
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (Foto) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier stellen jetzt die Überbrückungshilfe III Plus bereit. (Foto: Bundesministerium der Finanzen)
Dietmar Fund

Seit dem 23. Juli 2021 und noch bis zum 31. Oktober 2021 können unter Umständen auch Taxi- und Mietwagenbetriebe über so genannte Prüfende Dritte wie etwa Steuerberater einen Antrag auf eine Überbrückungshilfe III Plus stellen. Damit wollen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler aller Branchen für den Förderzeitraum Juli bis Oktober 2021 unterstützen.

Eine gestaffelte Fixkostenerstattung können alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch erhalten. Die Referenz ist dabei der entsprechende Monat im Jahr 2019.

„Als Unternehmen gilt dabei jede rechtlich selbstständige Einheit (mit eigener Rechtspersönlichkeit) unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist und zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 30. Juni 2021 zumindest einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte (unabhängig von der Stundenanzahl) hatte“, heißt es dazu in der Rubrik „FAQ“, die für die meist gestellten Fragen steht, auf der Homepage ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Auf dieser informativen Internetseite werden Solsoselbständige wie folgt definiert: „Als Soloselbständige gelten Antragsteller, die zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 30. Juni 2021 weniger als einen Vollzeitmitarbeiter (ein Vollzeitäquivalent. . .) beschäftigten. Voraussetzung ist, dass der überwiegende Teil der Summe der Einkünfte (d.h. mindestens 51 Prozent) aus der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammt.“

Für solche Soloselbständige erhöhe sich mit der Neustarthilfe Plus im dritten Quartal 2021 die Unterstützung von 1.250 auf 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021, schreibt der VDV Rheinland in seiner Mitgliederinfo vom 23. Juli 2021. Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften könnten über die drei Monate maximal 18.000 Euro erhalten.

Wie der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. mit einem Allgemeinen Rundschreiben vom 26. Juli 2021 mitgeteilt hat, können Unternehmen, die Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus neuerdings eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten. Sie wird bisweilen auch als „Restartprämie“ bezeichnet und ist als Alternative zur allgemeinen Personalkostenpauschale gedacht.

Fördergelder gibt es laut BVTM nun auch für Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten oder der Digitalisierung. Eine „Positivliste“ der förderfähigen Maßnahmen ist in den FAQ hinterlegt. So soll klar werden, was gefördert wird und was nicht. Diese Liste ist ganz am Ende der FAQ als Anhang 3 mit dem Titel Förderfähige Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen zu finden.

Während die dort aufgeführten Hygienemaßnahmen eher auf die Gastronomie und allenfalls auf die Büroausstattung abzielen, können die Digitalisierungsmaßnahmen für Taxi- und Mietwagenbetriebe schon eher interessant sein. Förderungsfähig sind demnach unter anderem Anschaffungen und Erweiterungen von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des Paragrafen 146a der Abgabenordnung.

Eine entsprechende Mitglieder-Info, die auf weitere Einzelheiten eingeht, haben am 26. Juli 2021 auch der VDV Rheinland und der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen herausgegeben.

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