„Taxikrieg“ in Osnabrück

In Osnabrück versuchen zwei Mietwagenzentralen offenbar, dem Taxigewerbe mittels aggressiven Preisdumpings und unlauteren Wettbewerbs Fahrgäste streitig zu machen.
Redaktion (allg.)

Wie das Oldenburger Taximagazin „Der Innenspiegel“ auf seiner Internetseite berichtet, wird der Preiskampf seitens der beiden Mietwagenzentralen, denen rund 40 Fahrzeuge angehören, offensiv mit plakativer Werbung durchgeführt. Aufkleber, die einen Kilometerpreis von 99 Cent versprechen gehören demnach ebenso dazu wie Festpreise für Kurzstrecken und zum Flughafen Münster/Osnabrück. So weit, so legitim. Allerdings können die Mietwagenunternehmen diese Preise nach Ansicht der Interessengemeinschaft Osnabrücker Taxifahrer nur aufgrund von Gesetzesverstößen anbieten. Hauptkritikpunkt sind massive Verstöße gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagen nach §49 Abs. 4 PBefG. Zudem versuchten auch Mietwagen aus den angrenzenden Landkreisen, mit Mischkonzessionen auf Kundenfang zu gehen, indem sie Taxiverkehr zu Mietwagenkonditionen anböten. Nur allzu verständlich, dass das Osnabrücker Taxigewerbe gegen diese Machenschaften auf die Barrikaden geht. So machen die Funk-Taxi-Zentrale e.G. und die Interessengemeinschaft Osnabrücker Taxifahrer ihren Ärger publik und gehen verstärkt an die Öffentlichkeit. Durch eine Ende Juli einberufene Pressekonferenz wurden zahlreiche Zeitungen und Radiosender auf den unfairen Wettbewerb aufmerksam gemacht und darüber hinaus die Homepage www.taxikrieg.de ins Leben gerufen. Die Medienoffensive scheint erste Früchte zu tragen: Nach einem Artikel in der Osnabrücker Sonntagszeitung mit dem Titel "Halb Taxi - halb Mietwagen" wurde von einigen Autos der darin angesprochenen Zentrale das Taxischild abmontiert. Darüber hinaus sorgte der Medienrummel auch dafür, dass die Mietwagen der angesprochenen Zentralen sich inzwischen offenbar an die Rückkehrpflicht halten. Zudem bekamen nach einem Bericht der Osnabrücker Nachrichten zehn Mietwagenunternehmer vor kurzem Post vom Anwalt der Osnabrücker Taxizentrale 32011. Inhalt: Eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafe vorsieht, falls die Verstöße sich wiederholen. Zwischenzeitlich haben auch die Mietwagenunternehmen einen Anwalt eingeschaltet. Fortsetzung folgt….

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