Südtiroler Mietwagen-Unternehmer bekommen digitales Dienstblatt

Eine neue Durchführungsverordnung bringt Mietwagen-Unternehmern eine digitale Aufzeichnung ihrer Schichten und eröffnet Gemeinden die Möglichkeit, schadstoffarme Fahrzeuge vorzuschreiben.

Für Mietwagen mit Fahrer gelten in Südtirol (hier das Rittner Horn) jetzt ein paar wichtige neue Vorschriften. (Foto: Dietmar Fund)
Für Mietwagen mit Fahrer gelten in Südtirol (hier das Rittner Horn) jetzt ein paar wichtige neue Vorschriften. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Südtiroler Landesregierung hat am 21. November 2019 eine „Durchführungsverordnung für Dienste mit Taxi und Mietwagen mit Fahrer“ erlassen. Sie passt „Neuerungen auf Staatsebene“ an die Südtiroler Gegebenheiten an. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört ein „Digitales Dienstblatt“, für das die Betriebe eine standardisierte Vorlage bekommen sollen. Einzutragen sind darin vor Beginn jedes einzelnen Dienstes das Fahrzeugkennzeichen, der Fahrername, das Datum, der Ort und der Kilometerstand bei Abfahrt, der Zeitpunkt des Dienstbeginns und der Zielort. Bei Dienstende muss der Fahrer die Uhrzeit und den Kilometerstand eintragen.

Außerdem müssen die Mietwagenunternehmer in dem Ort, in dem sie ihre Genehmigung beantragt haben, ihren Sitz und eine Garage haben – die Südtiroler sprechen von „Remisen“.

Künftig können die Gemeinde bei Vergabe der Konzessionen, die in Südtirol „Ermächtigung“ heißen, außer der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien verlangen. Die Rede ist hier von der Instandhaltung sowie vom Einsatz schadstoffarmer oder neuer umweltfreundlicher Fahrzeuge.

Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider möchte mit der Durchführungsverordnung vor allem den Gemeinden Klarheit bei der Handhabung der Bestimmungen verschaffen. Sie seien für die Vergabe und die Verwaltung der Ermächtigungen in Südtirol zuständig. Die neuen Regelungen seien unter anderem mit den Berufsverbänden und den Handelskammern erarbeitet worden.

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