Ablecken bei Displaybedienung bedeutet noch nicht Freundschaft

Taxifahrer und -fahrerinnen müssen berücksichtigen, dass der Hund eines Fahrgasts auf dem Beifahrersitz gefährlich sein kann. Sonst sinkt ihr Schmerzensgeld, wenn er zuschnappt.

Wenn einem ein Hund beim Bedienen des Touchscreens die Hand leckt, kann man seiner Freundschaft trotzdem nicht sicher sein. (Foto: Dietmar Fund)
Wenn einem ein Hund beim Bedienen des Touchscreens die Hand leckt, kann man seiner Freundschaft trotzdem nicht sicher sein. (Foto: Dietmar Fund)
Thomas Grätz

Mit einem Fall der Tierhalterhaftung des Fahrgastes im Taxi hat sich das Amtsgericht Rheine in einem Fall befasst, der das Aktenzeichen 4 C 92/20 trägt. Was war geschehen? Eine Dame hatte im Taxi auf dem Beifahrersitz Platz und ihren Jack-Russell-Terrier auf den Schoß genommen. Die Taxifahrerin hatte das Display bedient, wobei ihr der Hund dabei die Hand geleckt habe, was diese als Freundschaftsakt gewertet habe. Nachdem sie das Taxi noch einmal verlassen hatte, um wegen des ebenfalls mitfahrenden Kindes der Dame die Kindersicherung zu aktivieren, habe ihr der Hund dann beim Wiedereinstieg, als sie die Freundschaft mit einem Begrüßungsstreicheln aufwärmen wollte, in die Hand gebissen.

Was kam dabei heraus? Unsere Taxifahrerin erhielt zwar Schmerzensgeld wegen der Bissverletzungen und einer durch den Vorgang ausgelösten Hundephobie, allerdings nur 1.190 Euro statt der angestrebten 2.000 Euro. Denn der Richter am Amtsgericht Rheine sah in seinem Urteil vom 1. Juli 2021 die Schuld an dem Vorgang zwar erstrangig bei der Terrier-Besitzerin, denn diese hätte als Halterin dafür sorgen müssen, dass sich die spezifische Tiergefahr eines Hundebisses nicht hätte verwirklichen dürfen. Zu 30 Prozent trage aber die Taxifahrerin Mitschuld, da das einmalige Ablecken der Hand nicht dazu führe, dass sie ohne weiteres davon ausgehen durfte, dass sie den Hund streicheln darf. Die Handbewegung in Richtung des Hundes kann von diesem als Angriff gewertet werden, dies sei ein absolut typisches Hundeverhalten.

Und was lehrt uns das? Cave canem, wie der Lateiner sagt („Hüte dich vor dem Hunde“). Und darauf drängen, dass der Hund im Beifahrer-Fußraum untergebracht wird, dort ist für ihn und für die Mitfahrer der sicherste Ort.

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