BMDV macht wieder Gelder für ÖPNV-Projekte locker

Einen weiteren Förderaufruf für Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gestartet. Er könnte auch für Taxi-, Mietwagen- und Busbetriebe interessant sein.

On-Demand-Angebote ähnlich dem Heilbronner Projekt buddy gehören zu den förderfähigen Projekten. (Foto: Dietmar Fund)
On-Demand-Angebote ähnlich dem Heilbronner Projekt buddy gehören zu den förderfähigen Projekten. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Im Rahmen des Modellprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im August 2022 einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Interessierte Verkehrsunternehmen und –verbünde sowie Städte, Kreise und Gemeinden könnten sich nun um eine Förderung innovativer Modellprojekte im ÖPNV bewerben, teilte das Ministerium mit. Unterstützt werden sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs, die die Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren.

Minister Volker Wissing ließ dazu verkünden, er wolle den ÖPNV „flächendeckend und nachhaltig“ stärken und das mit zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Dafür stelle sein Ministerium bis 2025 insgesamt 150 Millionen Euro bereit.

Als Maßnahmen, die gefördert werden sollen, führt das BMDV unter anderem On-Demand-Verkehre auf, an denen sich auch Taxi- und Mietwagen- oder Busbetriebe zumindest als Subunternehmer beteiligen könnten. Auch das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit sind förderfähig, ebenso der Ausbau eines „Informations- und Orientierungsangebots für Menschen mit Behinderung“. Hier könnten sich Taxi-, Mietwagen- und Busbetriebe einklinken, die Fahrzeuge für die Beförderung im Rollstuhl sitzender Menschen einsetzen.

Damit die Gieskannen mit den Fördergeldern möglichst flächendeckend ausgegossen werden, hat der Förderaufruf zwei Schwerpunkte. Beim Schwerpunkt „Ländliche Regionen“ muss die beantragte Gesamtfördersumme mindestens acht Millionen Euro betragen. Beim Schwerpunkt „Stadtregionen“ darf es etwas teurer werden. Dort soll die Gesamtfördersumme grundsätzlich mindestens 15 Millionen Euro betragen. Die Förderquote des Bundes beträgt bis zu 80 Prozent.

Abgewickelt wird das Förderprogramm über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Bis zum 9. September 2022 können über dessen eService-Portal eingereicht werden.

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