Neuer Vordruck für Krankenfahrten in Taxis und Mietwagen

Ab dem 1. April 2019 sollten Taxi- und Mietwagenfahrer nur noch Transportscheine annehmen, die als „Muster 4 (4.2019)“ gekennzeichnet sind.

Für Krankenfahrten gilt ab dem 1. April 2019 ein neues Formular, auf das Taxi- und Mietwagen-Fahrer achten sollten. (Foto: Dietmar Fund)
Für Krankenfahrten gilt ab dem 1. April 2019 ein neues Formular, auf das Taxi- und Mietwagen-Fahrer achten sollten. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Ab dem 1. April 2019 kommt für „Verordnungen einer Krankenbeförderung“, die in der mobilen Branche „Transportscheine“ genannt werden, ein neues Formular. Es ist am Eindruck „Muster 4 (4.2019)“ auf der Vorderseite zu erkennen. Die Fahrer von Taxis und Mietwagen sollten ab diesem Zeitpunkt nur noch solche Formulare annehmen, um späteren Ärger bei der Abrechnung ihres Unternehmens mit der Krankenkasse zu vermeiden, rät die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). Verordnungen nach dem alten Muster, die bis zum 31. März 2019 ausgestellt werden, bleiben dagegen eine gültige Abrechnungsgrundlage.

Wie der GVN weiter schreibt, soll das neue Formular nach Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übersichtlicher gestaltet und klarer gegliedert sein. Es enthalte weniger Felder zum Ausfüllen. Genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Fahrten solle auch der Beförderer besser unterscheiden können.

Der GVN weist darauf hin, dass das neue Formular eine wichtige Rechtsänderung noch nicht berücksichtigt: Seit dem 1. Januar 2019 sind Fahrten nicht mehr genehmigungspflichtig, wenn die versicherte Person eine von vier Voraussetzungen erfüllt. Die erste ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „BL“ oder „H“. Die zweite eine Einstufung in den Pflegegrad 4 oder 5, die dritte eine Einstufung in den Pflegegrad 3 und zusätzlich eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität. Die vierte schließlich ist, dass die versicherte Person bis zum 31.12.2016 in die Pflegestufe II und danach mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft war (taxi heute berichtete). Auch im neuen Formular sind diese Fahrten, für die eine „Genehmigungsfiktion“ gilt, noch unter „genehmigungspflichtigen Fahrten“ aufgeführt.

Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer können das neue Formular im Downloadbereich bei dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen (Quelle: AOK). Auf der Internetseite aok-gesundheitspartner.de sind unter dem Stichwort „Verordnung einer Krankenbeförderung“ auch umfangreiche Erläuterungen über Vordrucke aus diesem Bereich herunterladbar.

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