Seit dem 1. April 2020 darf im Landkreis Rastatt die Personenbeförderung nur noch unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. Die wichtigste ist sicher, dass in Standardtaxis nur noch ein Fahrgast befördert wird, es sei denn, es handelt sich um Personen aus der gleichen Hausgemeinschaft. Bei Großraumtaxis sollen entsprechend höchstens zwei Personen befördert werden. Außerdem soll der Beifahrersitz unbesetzt bleiben. Der Fahrer soll mit durchsichtiger Folie oder einer höherwertigen Lösung abgeschirmt werden und die Lüftung muss ausgestellt bleiben.
Diese Bedingungen formuliert ein Schreiben, das die für die Personenbeförderung zuständige Abteilung des Landratsamtes an alle Taxiunternehmerinnen und –unternehmer des Landkreises Rastatt geschickt hat. Der Taxiunternehmer Dirk Holl aus Gaggenau, der in Rastatt auch vertreten ist, hat es an taxi heute weitergeleitet.
Die Fachabteilung schreibt ergänzend, die Unternehmen könnten darüber hinaus mit „geeigneten Desinfektionsmaßnahmen“ für einen zusätzlichen Schutz der Fahrerinnen, Fahrer und Fahrgäste sorgen.
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