Krankenfahrten via Leitstellen?

Das Innenministerium in Rheinland-Pfalz will sowohl Krankenfahrten als auch Krankentransporte über die integrierten Leitstellen koordinieren.

Krankenfahrten auf Liegen oder im Tragestuhl haben die Neuregelung ausgelöst. In Hessen zum Beispiel dürfen auch private Unternehmen wie Taxi-Hess (Foto) solche Fahrten übernehmen. (Foto: Dietmar Fund)
Krankenfahrten auf Liegen oder im Tragestuhl haben die Neuregelung ausgelöst. In Hessen zum Beispiel dürfen auch private Unternehmen wie Taxi-Hess (Foto) solche Fahrten übernehmen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

In Rheinland-Pfalz sollen sowohl Krankenfahrten als auch Krankentransporte über die integrierten Leitstellen oder über die vom Land finanzierte Servicenummer 19222 koordiniert werden. Das hat Innenstaatssekretär Randolf Stich am 19. Dezember 2018 „verbindlich angeordnet“, wie es in einer Pressemitteilung seines Ministeriums heißt. Darin stellt die Behörde klar, dass bei Krankenfahrten nach dem Personenbeförderungsrecht im Gegensatz zu Krankentransporten keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Beförderung stattfinde. Diese sei zum Beispiel bei Arztfahrten oder bei der Entlassung aus der stationären Behandlung in der Regel auch nicht notwendig. Die Neuregelung solle dazu beitragen, dass Rettungswagen für medizinische Notfälle vorgehalten werden könnten.

Der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland und der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz haben am 20. Dezember 2018 mit einer Pressemitteilung auf die Anordnung des Innenstaatssekretärs reagiert. Sie gehen dahin auf die Liegendbeförderung und auf Krankenfahrten mit Tragestühlen ein, deren Durchführung durch Hilfsorganisationen offenbar zu einer zeitweisen Knappheit von Rettungswagen geführt hat. Diese Beförderungen seien dem mobilen Gewerbe in Rheinland-Pfalz lange Zeit verwehrt worden. Daher gebe es dort nun im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine privatwirtschaftlichen Strukturen im Bereich von Krankentransporten, auf die man ad hoc zurückgreifen könne.

Die Verbände stünden der Öffnung solcher Liegend- und Tragestuhltransporte durch Taxi- und Mietwagenunternehmen offen gegenüber. Dazu müssten allerdings zunächst zwingend die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden, schreiben sie. Krankenfahrten, bei denen der Patient Hilfe benötige, müssten scharf von solchen getrennt werden, bei denen er selbständig ein- und aussteigen könne.

Herkömmliche Krankenfahrten nach dem Personenbeförderungsrecht müssten weiterhin in der Zuständigkeit der Taxi- und Mietwagenunternehmer verbleiben. Ihre Vermittlung über die Leitstellen werde „entschieden abgelehnt“. Liegend- und Tragestuhltransporte hingegen sollten unabhängig von den Fahrzeugen, mit denen sie durchgeführt werden, schon zur Sicherung von Qualitätsstandards weiterhin dem Rettungsdienstgesetz unterworfen werden.

Wie Guido Borning, Geschäftsführer des VDV Rheinland, gegenüber taxi heute erklärte, wollen die beiden Verbände Ende Januar 2019 ein Gespräch mit dem Innenstaatssekretär auch dazu nutzen, um auf die unbefriedigende Vergütung von Krankenfahrten generell hinzuweisen. In der Realität handle es sich ja häufig nicht um Fahrten „von Bordstein zu Bordstein“. Vielmehr würden Patienten ins Krankenhaus oder zum Arzt begleitet oder von dort geholt. Dieser Zeitaufwand werde nicht honoriert. Bei Liegend- und Tragestuhltransporten sei dies aber unerlässlich.

Die Verbände möchten mit dem Ministerium auch klären, ob mit dem Begriff „Krankenfahrten“ tatsächlich auch herkömmliche Sitzendbeförderungen oder nur Liegend- und Tragestuhltransporte gemeint sind. Auf eine entsprechende Anfrage von taxi heute ans Ministerium teilte Pressesprecherin Sonja Bräuer mit, dass die Regelung nur für Liegend- und Tragestuhlbeförderungen gelte, für die keine medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich sei. Außerdem gelte sie für den Transport von Personen, die in herkömmlichen Taxis beziehungsweise Mietwagen nicht befördert werden könnten. Der Staatssekretär habe die Neuregelung in einem Schreiben an die Verbände konkretisiert (das der Redaktion vorliegt).

Logobanner Liste (Views)