GVN ruft Taxler dringend zur Antragstellung auf

Die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge sollte umgehend beantragt werden, rät die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN).

Unternehmer, deren Liquidität durch die Corona-Krise gefährdet ist, sollten sofort einen Stundungsantrag bei der Krankenkasse stellen, rät der GVN. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Unternehmer, deren Liquidität durch die Corona-Krise gefährdet ist, sollten sofort einen Stundungsantrag bei der Krankenkasse stellen, rät der GVN. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Weil bis zum 24. März um 24 Uhr eigentlich die Beitragsnachweise für die Sozialversicherung an die Krankenkassen gemeldet werden müssten, sollten Taxi- und Mietwagenunternehmer, deren Liquidität durch die Corona-Krise betroffen ist, umgehend einen Stundungsantrag stellen. Das rät die Fachvereinigung Personenverkehr im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in einem Sonder-Newsletter, der auch taxi heute zugegangen ist.

Laut einer Information, die der Verband mündlich erhalten hat, können Stundungsanträge per E-Mail oder per Fax an die Krankenkassen gestellt werden. Sie würden die Anträge entgegennehmen und den Empfang bestätigen. Es reicht laut GVN aus, den Stundungsantrag bei der Krankenkasse zu stellen, bei der die meisten Mitarbeiter des Taxi- oder Mietwagenunternehmens beschäftigt sind. Die Arbeitgeber-Nummer solle unbedingt mit angegeben werden.

Der GVN weist darauf hin, dass die Anträge deshalb kurzfristig gestellt werden sollten, weil nur dann ein etwaiges SEPA-Lastschriftmandat noch gestoppt werden könne. Ob Säumniszuschläge oder Zinsen erhoben würden, sei noch unklar.

Der Verband hat seinen Mitgliedern folgenden Mustertext vorgeschlagen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Firma xxx, sind bei Ihrer Krankenkasse unter der Arbeitgebernummer xyz erfasst. Aufgrund der durch die Corona – Krise verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen sind wir leider nicht in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge zeitgerecht zu begleichen. Wir beantragen daher die Stundung und Aussetzung der Vollziehung der Beiträge für März, April und Mai 2020 bis auf Weiteres.

Mit freundlichen Grüßen

Firma xxx

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