Flughafen Zürich-Kloten: Lösung bis zum Frühjahr 2011

Das schweizerische Bundesamt für Verkehr hat mitgeteilt, dass im Streit um grenzüberschreitende Taxifahrten von und zum Flughafen Zürich-Kloten eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die bis zum Frühjahr 2011 konkrete Lösungen erarbeiten soll. Bis dahin werden keine Bußgelder gegen deutsche Taxiunternehmer verhängt.
Redaktion (allg.)

Vertreter des Bundes, des Kantons Zürich, der Stadt Kloten sowie des Flughafens Zürich haben am vergangenen Freitag die Problematik der grenzüberschreitenden Taxifahrten am Flughafen Zürich sowie das weitere Vorgehen diskutiert. Ausgelöst wurden die Diskussionen durch die Ankündigung, die bisherige Praxis für grenzüberschreitende Taxifahrten unter Berufung auf Staatsverträge mit Deutschland von 1953 bzw. Österreich von 1958 zu ändern und den Zugang ausländischer Taxi-Anbieter einzuschränken. Die Parteien erklärten ihre Bereitschaft, rasch eine Lösung zu finden. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe solle die offenen Fragen prüfen und bis zum Frühjahr 2011 Lösungsansätze erarbeiten, „die sowohl die schweizerischen wie auch die grenzüberschreitenden Interessen berücksichtigt“. Wie das schweizerische Bundesamt für Verkehr weiter ausführt, gilt bis zu diesem Zeitpunkt die bisherige Praxis für Taxifahrten von und zum Flughafen Zürich unverändert. Auch nach dem 1. Januar würden keine Bußgelder gegen deutsche Taxiunternehmer verhängt. Ursprünglich wollte die Stadt Kloten ab Januar die Abholung von Fahrgästen durch deutsche Taxis ordnungsrechtlich verfolgen. Foto: Thomas Fierz

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