Das von vielen Diesel-Fahrern heiß ersehnte Urteil zu möglichen Fahrverboten gegen zu hohe Stickoxid-Emissionen lässt auf sich warten. Die Richter am Leipziger Bundesverwaltungsgericht haben die Urteilsverkündung auf den 27. Februar 2018 vertagt.
Die Frage, ob Städte in eigener Verantwortung Fahrverbote anordnen könnten oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen zur Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte geben muss, bleibt also noch unbeantwortet. Das berichteten die ARD-tagesschau und die online-Auftritte überregionaler Tageszeitungen und Magazine übereinstimmend am späten Nachmittag des 22. Februar 2018.
Die Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts hatte es am 22. Februar 2018 bis 18 Uhr noch nicht geschafft, zu diesem Sachverhalt eine Pressemitteilung zu veröffentlichen.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin