Corona-Krise: Der Bund zahlt Überbrückungshilfen

Auf einer Antragsplattform können kleine und mittelständische Betriebe und Soloselbständige und damit auch Taxi- und Mietwagenunternehmer über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Anträge auf Zuschüsse für die Monate Juni bis August 2020 stellen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat die Überbrückungshilfen vorgestellt, die nur über Steuer-Fachleute beantragt werden dürfen. (Foto: Andreas Mertens/BMWi)
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat die Überbrückungshilfen vorgestellt, die nur über Steuer-Fachleute beantragt werden dürfen. (Foto: Andreas Mertens/BMWi)
Dietmar Fund

Kleine und mittelständische Betriebe sowie Soloselbständige, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 wegen der Corona-Pandemie massiv eingebrochen sind, können nun über eine bundesweite Internet-Plattform einen Antrag auf Zuschüsse für die Monate Juni bis August 2020 stellen. Maximal bezahlt der Bund 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können maximal 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate bekommen, solche mit bis zu 10 Beschäftigten maximal 5.000 Euro für maximal fünf Monate. Wichtig für die kleinteilige Taxi- und Mietwagenbranche: „In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden“, heißt es in einer Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 8. Juli 2020.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Diese Bedingung dürften viele Taxi- und Mietwagenunternehmer erfüllen. Bis zu den genannten Maximalbeträgen werden allerdings nur 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang erstattet. Liegt der Umsatzrückgang zwischen 50 und 70 Prozent, werden nur 50 Prozent der Fixkosten erstattet. Zwischen 40 und unter 50 Prozent Umsatzrückgang erstattet der Bund 40 Prozent der Fixkosten.

Zu diesen Fixkosten zählt die Bundesregierung „unter anderem“ Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für (in der Taxibranche seltene) Auszubildende und Grundsteuern. Außerdem schreibt das BMWi, Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, könnten in Höhe einer Pauschale von 10 Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden. Das könnte für die mobile Branche mit ihrem hohen Personalkostenanteil interessant sein, auch wenn in den Verlautbarungen in einem anderen Zusammenhang nur Reisebüros ausdrücklich erwähnt werden.

Bei diesen komplizierten Eckdaten ist es logisch, dass den Antrag nur ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer stellen kann, dessen Kosten man anteilig geltend machen kann. Er muss sich zunächst auf der Antrags-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und kann dann Anträge online stellen.

Bis zu einer Überbrückungshilfe von 15.000 Euro für insgesamt drei Monate kann der eingeschaltete Steuer-Fachmann eine „vereinfachte Plausibilitätsprüfung“ vornehmen. Ausgezahlt werden die Zuschüsse über die Länder. Wer schon einen der ersten Zuschüsse im Rahmen der Soforthilfe bekommen hat, die zu Beginn der Krise gezahlt worden sind, ist erneut antragsberechtigt. Sollten sich die Förderzeiträume überschneiden, werden die Soforthilfe und die Überbrückungshilfe miteinander verrechnet.

Anträge für die Überbrückungshilfe kann man bis 31. August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde stellen.

Logobanner Liste (Views)