Sozialversicherungsbetrug: Taxifahrer muss ordentlich blechen

Wegen Sozialversicherungsbetrugs bekam ein Ortenauer Taxifahrer außerdem eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zollkontrollen können nicht nur für Taxiunternehmer und -unternehmerinnen, sondern auch für Taxifahrer schwere Folgen haben. (Foto: Zoll.de)
Zollkontrollen können nicht nur für Taxiunternehmer und -unternehmerinnen, sondern auch für Taxifahrer schwere Folgen haben. (Foto: Zoll.de)
Dietmar Fund

Regelmäßig überprüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Offenburger Standort des Hauptzollamts Lörrach Taxis und Taxifahrende in ihrem Zuständigkeitsbereich und weist die Öffentlichkeit darauf auch mit Pressemitteilungen hin. Bei einer der letzten Aktionen fiel ihr ein Taxifahrer auf, bei dem sich während der Ermittlungen herausstellte, dass er einen geringeren Verdienst angegeben hatte, als er tatsächlich erhalten hatte. In eineinhalb Jahren bekam er deshalb rund 11.000 Euro mehr an Sozialleistungen, als ihm eigentlich zugestanden hätten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg verhängte das Amtsgericht gegen den Fahrer wegen Betrugs an der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Sie wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Selbstverständlich muss der Verurteilte auch die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen an die Kommune zurückzahlen. Das berichtete das Hauptzollamt Lörrach am 19. August 2022 mit einer Pressemitteilung.

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