Taxifahrer wegen Schwarzarbeit verurteilt

Nicht nur betrügerischen Unternehmern geht es zurzeit an den Kragen: Das Amtsgericht Ulm verurteilte nun einen Taxifahrer wegen Sozialversicherungsbetrugs zu einem Jahr auf Bewährung.
Redaktion (allg.)
Der Angeklagte fuhr laut einem Artikel in der Internetausgabe der Schwäbischen Zeitung in den Jahren 2003 und 2004 für ein Ulmer Taxiunternehmen, ohne bei der Sozialversicherung angemeldet zu sein. In dieser Zeit habe er zusätzlich rund 20.000 Euro an Arbeitslosengeld bezogen. Dafür muss er nun die strafrechtlichen Konsequenzen tragen: Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr Haft, wegen der Ersttat ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung. Dies könnte nicht der letzte Fall dieser Art in der Region Ulm sein: Die Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Ulmer Zolls ermittelt laut Schwäbischer Zeitung seit zweieinhalb Jahren gegen rund 60 Fahrer wegen des Verdachts auf Erschleichung von Sozialleistungen.
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